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Thema: AFBG 11 Abs. 3 und 4 - Meister BAföG in unterrichtsfreier Zeit und Ferien?

  1. #1
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    Standard AFBG 11 Abs. 3 und 4 - Meister BAföG in unterrichtsfreier Zeit und Ferien?

    Ich habe folgendes Problem:

    Zur Zeit besuche ich in Schleswig Holstein den Vorbereitungslehrgang Teil 3 Vollzeit, der bis zum 23.09. andauert. Am 26.09. ist die Prüfung.

    Ab Mitte November werde ich dann in Niedersachsen mit Den Teilen 1 und 2 Vollzeit fortfahren. Zwischen Teil 3 und Teil 1&2 liegen demnach 1 Monat und drei Wochen.

    Meine Frage: Bekomme ich für den Oktober Meisterbafög?
    Im Oktober sind Herbstferien in Schleswig Holsteim vom 10.10.-22.10. in Niedersachsen vom 17.10.-29.10.

    Ich habe bereits bei der IB nachgefragt. Die will sich jedoch erst festlegen, wenn ich den Antrag verbindlich gestellt habe. Dafür wiederum brauche ich ein Formblatt für Teil 1&2, dass noch nicht versendet wird.
    Sollte ich kein Bafög bekommen, muss ich mich bereits jetzt arbeitslos melden?



    Kann man 11 Abs. 3 so verstehen, dass die Ferienzeit mitberücksichtigt wird und

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: AFBG 11 Abs. 3 und 4

    § 11 Förderungsdauer

    (...)

    (3) Liegt bei Maßnahmen in Vollzeitform zwischen dem Ende eines Abschnitts und dem Beginn eines anderen nur ein Monat, so gilt der neue Abschnitt als bereits zu Beginn dieses Monats aufgenommen.

    (4) Die Förderungsdauer umfasst bei Maßnahmen in Vollzeitform auch Ferienzeiten bis zu 77 Ferienwerktagen im Maßnahmejahr.
    Das ist der Wortlaut des Gesetzestextes. Demnach hättest du auch in den "freien" Zeiten Anspruch auf Meister BAföG.

  3. #3
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    Standard AW: AFBG 11 Abs. 3 und 4 - Meister BAföG in unterrichtsfreier Zeit und Ferien?

    Vielen Dank für die Antwort. Ich bin sehr unsicher, weil es eben nach Abzug von zwei Wochen Schulferien noch 1 Monat und eine Woche sind. Oder ist in Absatz 4 die freie Zeit nicht mit den Schulferien der Bundesländer gleich zusetzen?

    Zudem bin ich mir auch nicht sicher was in Absatz drei "dieser Monat" bedeutet. Wird in meinem Fall fiktiv angenommen, dass der Kurs 1,5 Monate früher anfängt oder verschiebt sich dadurch der Beginn fiktiv auf den Anfang November?

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: AFBG 11 Abs. 3 und 4 - Meister BAföG in unterrichtsfreier Zeit und Ferien?

    Mist, da hatte ich einen Gedankenfehler. Für die Monatsregelung müsste dein neuer Abschnitt bereits im Oktober beginnen um zu Beginn des Monats zu sein. Da deine Vollzeitmaßnahme im September endet und die neue erst im November beginnt, wirst du dich arbeitslos melden müssen, da das Amt hier nicht weiter fördert.

    Hier sind auch die Ferien unerheblich, da diese Regelung von 77 Tagen sich nur auf die Ferientage bezieht, die während einer geförderten Maßnahme bestehen. In deinem Fall liegen die Ferien aber außerhalb der geförderten Vollzeitmaßnahme.

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