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Thema: Meister Bafög - Bescheid Bewilligungszeitraum

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Meister Bafög - Bescheid Bewilligungszeitraum

    Hallo, habe mal ne Frage.
    Habe gestern meinen Bescheid für das Meister Bafög erhalten.
    Meine Weiterbildung geht 2 Jahre.
    Dies steht auch so im Bescheid: Beginn der Maßnahme: 08.2011 Ende der Maßnahme: 06.2013.

    Meine Frage ist folgende, auf dem Bescheid steht unter Bewilligungszeitraum (Also für den Zuschuss 238) nur 08.2011 bis 07.2012. Das ist Jahr nur ein Jahr, die Weiterbildung geht aber 2 Jahre! Ist das ein Fehler von denen oder wird das immer nur ein Jahr bewilligt? Muss ich das dann neu beantragen?

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Meister Bafög - Bescheid Bewilligungszeitraum

    Handelt es sich bei dir um eine Vollzeitmaßnahme?

    Wenn im Bescheid der tatsächliche Zeitraum der Maßnahme festgehalten ist, sollte es auch für den gesamten Zeitraum die Förderung geben. Hier kann es daran liegen, dass zunächst nur 12 Monate gefördert wird, um anschließend die Angaben, insbesondere Einkommen, nochmal zu überprüfen. Dies ist aber nur eine Vermutung.

    Steht denn in den Erläuterungen des Bescheides nichts zum Bewilligungszeitraum von 12 Monaten?

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Meister Bafög - Bescheid Bewilligungszeitraum

    Hallo, ja es handelt sich bei mir um eine Vollzeitmaßnahme über 2 Jahre.

    Ich habe nochmal geschaut und folgendes gefunden:

    Weiterförderung: Wenn die Maßnahme über das Ende des aktuellen Bewilligungszeitraumes fortdauert, ist darauf zu achten, dass rechtzeitig ein entsprechender Folgeantrag bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung/Bewilligungsbehöre zu stellen ist.

    Wo bekomme ich den Antrag her bzw. was für ein Formular ist das? Weißt du das?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Meister Bafög - Bescheid Bewilligungszeitraum

    Hallo Hero7,

    es wird das gleiche Formular sein, wie bei deinem Erstantrag. Beim BAföG für Studenten läuft es genauso. Nach 12 Monaten Bewilligungszeitraums müssen Studenten einen Weiterförderungsantrag stellen, dies geschieht mit dem Formular, welches auch für den Erstantrag verwendet wurde. Ich meine aber, dass dann weniger Angaben abgefragt werden, da diese zum Teil beim Amt schon vorliegen.

    LG

    Tinchen

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