+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Meister Bafög - Angaben zum Einkommen

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    18.07.2011
    Beiträge
    1

    Standard Meister Bafög - Angaben zum Einkommen

    Hallo,

    und zwar hab ich folgendes problem Auf dem Antrags Blatt Angaben zum Einkommen und Vermögen Punkt Nr.3 Voraussichtliche Brutto-Einnahmen aus bestehenden oder ruhenden Arbeisverhältnissen.... abber ich weiss nicht was ich angeben soll.
    Ich arbeite zur Zeit bis zum 12.9. meine Technikerschule beginnt am darauf folgenden tag. Für den Monat bekomme ich eine anteiligen Lohn und eine abfindung muss ich diese angeben oder gilt dies nur für tätigkeiten die wärend ich Meister Bafög erhalte.

    danke im vorraus

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard AW: Meister Bafög - Angaben zum Einkommen

    Es zählt das Zuflussprinzip. Erhältst du das Einkommen aus der Tätigkeit sowie die Abfindung im Zeitraum des Meister BAföG Bezuges, so sind die voraussichtlichen Einnahmen daraus anzugeben.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Angaben über das Einkommen NICHT im Bewilligungsbescheid
    Von titus_nrw im Forum Schüler-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.10.2010, 02:12
  2. Meister Bafög / Angaben beim Antrag und Bescheinigungen
    Von thrilex im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.06.2010, 12:48
  3. BAföG - Angaben zur vorübergehenden Wohnung?
    Von escoil im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 22.10.2009, 11:04
  4. Meister-Bafög-Darlehen = Einkommen?
    Von Ivonne im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.09.2008, 10:50
  5. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 15.03.2008, 14:14

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein