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Thema: Techniker BAföG?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beitrag Techniker BAföG?

    Hallo, ich hätte mal eine frage, und ich hoffe mir kann jemand helfen, weil im internet stehts einmal so einmal so, is total verwirrend!Ich bin 23, und habe eine 3,5 jährige ausbildung zum Elektriker hinter mir!
    Jetzt habe ich den entschluss gefasst,dass ich den Techniker machen will, und jetzt frage ich mich, bekomm ich dafür bafög?, muss ich des zurückzahlen?, wieviel bekommt man da?und wo kann ich mich da melden?

    Hoffe mir kann jemand helfen...schon mal allen vielen dank...mfg

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Du kannst Schüler-BAföG oder Meister-BAföG beantragen.

    Melden musst Du dich nirgends, sondern Du kannst einen jeweiligen Antrag stellen.

    siehe meine Signatur
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Danke für die Antwort!jetzt würde mich noch intressieren, muss man des schul-bzw. Meister Bafög zurückzahlen?
    Mfg

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Schüler-BAföG = keine Rückzahlung
    Vermögensfreibetrag = 5.200,00 €
    elternabhängige Förderung
    kein Wohngeldanspruch

    Meister-BAföG = 2/3 müssen zurückgezahlt werden
    Vermögensfreibetrag = 34.500,00 €
    elternunabhängige Förderung
    Wohngeldanspruch
    höhere Förderbeträge
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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