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Thema: Meister Bafoeg trotz Festanstellung??

  1. #1
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    Frage Meister Bafoeg trotz Festanstellung??

    Hallo,

    ich werde zu meiner Situation weder im Internet fündig und im Amt hat mir unterschiedliche Auskünfte gegeben. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Meine Situation:

    Ich besuche einen Meisterlehrgang in Vollzeit, bin aber weiterhin angestellt, da ich schon Überstunden angesammelt habe und auch während des Lehrgangs am Wochenende und in den Ferien arbeite. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass ich wie eine Teilzeit-Maßnahme gefördert werden würde, als ich persönlich dort war wollte man mir aber nur einen Antrag für eine Vollzeit-Maßnahme geben und es hieß ich kann auch für die Kosten des Prüfungsstück (im meinem Fall eben mehrere) nichts beantragen.

    Also ich brauche keinen Unterhalt, würde aber gerne etwas für die Prüfung finanzieren, da sich die Kosten hierfür bei mir auf mind. 2000 € belaufen

    Gibt es da eine Möglichkeit?
    Oder werde ich dafür bestraft, dass ich so viel arbeite??

    Im vorraus Danke, Katinka

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Das mit deiner "Bestrafung" kann ich nicht nachvollziehen...

    Eine Vollzeitmaßnahme muss an 4 Tagen in der Woche mit mindestens 25 Stunden stattfinden. In meinen Augen gibt es da keine Auslegung, wenn du die Zeiten erfüllst, unabhängig davon, ob du noch fest angestellt bist oder nicht.

    Durch die Anstellung hast du aber natürlich im Gegenzug Einkommen, welches angerechnet wird und so gesehen wird alles, was über 400€ brutto (255€ nach Abzug von SV und Lohnsteuer) angerechnet, was wohl dazu führt, dass keine Förderung dabei herauskommt. Die Einkommensanrechnung findet sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitmaßnahmen statt, insofern gibt es da keine Unterschiede.

  3. #3
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    Frage

    Hi,
    vielen Dank für die Antwort.
    Ich möchte ja keine Förderung im Form von Unterhalt.

    Aber jetzt stellt sich mir die Frage:
    Kann ich auch keinen Antrag auf ein Darlehen von etwa 3000€ für mein Prüfungsstück stellen?

    Auf der Internetseite steht doch das für das Prüfungsstück und die Gebühren einkommens- und vermögensunabhängig ein Darlehen gewährt wird und 30,5% bezuschusst werden.

    Im Amt wurde mir mitgeteilt, dass das nicht möglich ist.

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