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Thema: Bitte um Rat!!

  1. #1
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    Standard Bitte um Rat!!

    Hallo @ All...,

    bräuchte mal dringend Rat von Euch!!

    Bin 35 Jahre alt und wohne in Niedersachsen, besuche derzeit eine Umschulung/Fortbildung zum Techniker, welche aus gesundheitlichen Gründen, von der zuständigen Rentenkasse übernommen wird.

    Im Anschluss daran, würde ich gerne an der gleichen Schule ein 1/2 Jahr Zusatzqualifizierung BWL dranhängen, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

    Leider wird dieses 1/2 Jahr nur als Zusatzqualisierung auf dem Zeugniss benannt und ist kein staatlich anerkannter Abschluss!!

    Evtl. kann ich noch bis 3 Monate nach Techniker-Abschluss, Geld von der Rentenkasse beziehen.

    Aber danach???

    Habe gehört/gelesen, Meisterbafög gibts nur für staatlich anerkannte Abschlüsse!!??

    Bekomme ich Meisteerbafög? Habe Ich Anrecht darauf?

    Bin völlig verwirrt!!!

    Was wäre denn z.B. ich finanziere die ersten 3 Monate über die Rentenbezüge/oder selber..... und gehe dann zum Sozialamt, weil ich kein monatliches Einkommen mehr habe....

    Was würden die sagen??

    Hoffe, Ihr versteht meine holprige Frage??^^

    LG Paul

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    Standard

    Die 3 Monate Anschlussübergangsgeld kannst Du vergessen.
    Da Du nach Absolvierung der Maßnahme nicht an einer Arbeitsvermittlung interessiert bist (willst ja noch BWL dranhängen, also in der Schule bleiben), solltest Du auch keinen Anspruch auf Anschlussübergangsgeld haben.

    Lösungsansatz:
    Sprich mit dem Rententräger, ob nicht durch BWL offiziell eine Aufwertung Deines Abschlusses möglich ist.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    die Schule, die den BWL-qualifizierung anbietet, müßte Dir über Mögliche förderungen Auskunft geben können.

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