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Thema: Zuflussprinzip beim Meisterbafög

  1. #1
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    Standard Zuflussprinzip beim Meisterbafög

    Hallo,

    hab da mal eine Frage zum Meisterbafög.
    Wenn der Bewilligungszeitraum vom Meisterbafög bis zum Juni geht (Schulzeit endete bereits am 8.6.) und man direkt nach der Schule wieder arbeiten geht und das Gehalt dann erst im Juli (also nach der Bafögzeit) erhält, wird es dann noch angerechnet? Laut meiner Info geht es lediglich um das Geld das man in dem Bewilligungszeitraum erhält und nicht wann es erwirtschaftet wird.

    Habe dazu etwas gefunden:
    "Zu beachten ist, dass es nicht relevant ist, für welchen Zeitraum Geld fließt, es zählt ausschließlich der Zeitraum, in dem das Geld vereinnahmt wurde (Zuflussprinzip)." (BAföG - Alles zum Thema Ausbildungsförderung - BAfoeG-aktuell.de)

    Wäre toll wenn mir das jemand beantworten könnte...

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Ja, das ist auch richtig. Es ist ja schon technisch nicht möglich, dass du einen Zufluss für Einkommen aus einer Tätigkeit im Bewilligungszeitraum hast, wenn die Tätigkeit nach dem Bewilligungszeitraum beginnt

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard Zuflussprinzip beim Meisterbafög

    Vielen Dank schonmal!
    Das Geld wurde schon im BW-Zeitraum verdient aber erst danach ausgezahlt. Der BW-Zeitraum ging bis zum 30.06. (habe ich erst kürzlich erfahren, wurde da total falsch informiert) ich ging davon aus, dass die Bafögzahlung bis zum Schulende (also 08.06.) gerechnet wird. Deshalb habe ich direkt im Anschluss ab dem 9.6. wieder voll gearbeitet. Das Gehalt wurde jedoch erst im Folgemonat ca am. 8.7. ausgezahlt.
    Jetzt ist die Frage ob das als zu hohes Einkommen angerechnet werden darf oder ob es nach dem Zuflussprinzip also (egal wann es erwirtschaftet wurde, wichtig ist wann es zugeflossen ist) behandelt wird?

    Vielen Dank im Voraus...

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