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Thema: Meister Bafög oder Schüler Bafög

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Frage Meister Bafög oder Schüler Bafög

    Moin

    Ich wollte im September eine Weiterbildung zum Staat. geprü. Tech. machen.
    Nun steh ich vor der Frage was ich beantrage.
    Ich geb mal kurz meine Daten an vll kann mir da jemand helfen.
    Realschule
    Ausbildung 3 Jahre
    1 Jahr im Betrieb gearbeitet
    1 Jahr Jahr als Technischer Zeichner in einer anderen Firma
    Der Technischer Zeichner endet dann Anfang September weil die Schule Vollzeit ist.
    Ich wohne in Meck-Pom meine Mutter in NRW. Vater unbekannt.

    Warum ich Frage kann sich jeder denke, da es ja ein absolutes hick hack ist mit den ganzen Anträgen.Und überall liest man etwas anderes.
    Ich hoffe das jemand helfen kann.
    Danke schon mal an alle.

    MFG
    Der nienstocker

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Wenn die Maßnmane im Herbst 2010 beginnt, solltest du jetzt schon den Antrag stellen. Er muss nicht vollständig sein!

    Meister Bafög sollte am besten 3 Monate vor Beginn der Maßname gestellt worden sein.

    Meister Bafög hat den Vorteil, dass es Elternunabhängig ist.

    Meister bafög hat auch den Vorteil, dass du Wohngeld beantragen kannst.

    Kindergeld kannst du ebenso beantragen.

    Eins noch... vom Meisterbafög Höchstsatz ist nicht auszugehn.
    Die meisten Länder/Kreise zahlen wie sie möchten. Die einen 600€, die anderen den vollen Satz von 675€...
    Generell ist die Reglung des Meisterbafög sehr schwammig.


    ----------------------------------------------------------
    Das Normale Bafög ist nicht elternunabhängig (vorerst nicht)
    Sollte deine Mutter ein geringes Einkommen haben, kann es sein dass du den Höchstsatz bekommst.
    (zb. sie ist h4 Empfänger)

    Kindergeld ist möglich.

    Wohngeld ist nicht möglich.

    ---------------------------------------------------------
    Zum Bafög Elternunabhängig:

    Ich glaube das waren 7 Jahre Erwerbstätig über 500 Euro.
    Der Witz dabei ist... Sollte man eine Ausbildung absolviert haben, die 3,5 Jahre dauert wird einem aber nur als 3 Jahre angerechnet.
    Zivil/Wehrdienst werden dabei angerechnet.

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