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Thema: Meister Bafög & Mietvertrag & Praktikum

  1. #1
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    Frage Meister Bafög & Mietvertrag & Praktikum

    Hi,

    ich bin 28 Jahre wohne noch trauriger weise bei meinen Eltern im Einfamilienhaus. Habe ein zimmer 16m². Toilette ist im Nebenraum genauso wie Dusche. Küche ist gemeinsam im Obergeschoss.

    Kann ich da jetzt einen Mietvertrag mit meinen Eltern machen?

    Habe noch eine Frage, habe meinen Kauf. Assistenten f. Betriebswirtschaft gemacht und will mich zum Betriebswirt Ausbilden lassen desswegen der Meister Bafög Antrag und muss als Zugangsvorraussetzung 1 Jahr Praktikum machen bekomm ich da Geld während des Praktikums? Wenn nein welche möglichkeiten hätt ich?


    Danke im vorraus für Hilfen.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Das Praktikum ist ja nicht die Weiterbildung sondern lediglich die Zugangsvoraussetzung hierfür. Es wird also keine Meister BAföG Förderung für diese Zeit geben, möglicherweise kannst Du Dich ja auf eine Praktikums Vergütung einigen.
    Ich denke, dass es schwierig wird, hier eine eigene Wohnung nachzuweisen, wenn Du nur ein Zimmer hast und auch keine eigene Küche vorhanden ist.

  3. #3
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    Frage

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Das Praktikum ist ja nicht die Weiterbildung sondern lediglich die Zugangsvoraussetzung hierfür. Es wird also keine Meister BAföG Förderung für diese Zeit geben, möglicherweise kannst Du Dich ja auf eine Praktikums Vergütung einigen.
    Ich denke, dass es schwierig wird, hier eine eigene Wohnung nachzuweisen, wenn Du nur ein Zimmer hast und auch keine eigene Küche vorhanden ist.
    Danke Dir erstmal für die Antworten.

    Das heist also das ich während des Praktikums kein Meister Bafög bekomme. Weil auf dem Zettel beim Meister Bafög das die Schule ausfüllen musste steht: Beginn der Maßnahme: 1.08.2010.

    Wenn ich kein Bafög bekomme könnte ich da Hartz 4 beantragen weil von irgendwas muss ich ja leben.


    Danke nochmals für Hilfen.

  4. #4
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    Der Mietvertrag ist möglich, da es keine Unterscheidung gibt, ob du mit dem Vermieter Verwand bist oder nicht.

    Beispiel:

    WG oder Untermietvertrag sind gängige Praxis.
    Ich würde dir empfehlen auch Wohngeld beim Bürgeramt zubeantragen.

    Wenn dein Praktikum zur Ausbildung gehört und diese Ausbildung förderfähig ist, kannst du den M.Bafög Antrag stellen.
    Ich empfehle dir auch den Eintritt in eine Gewerkschaft oder Sozialverband falls es probleme geben sollte, hast du eine ordentliche Rechtsvertretung.
    (Ansonsten muss man erst eine Rechtsbeihilfe beantragen.)
    Nach dem Wiederspruch ist noch nicht Schluss... lasst euch nicht abklatschen.

  5. #5
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    Frage

    Danke Dir erstmal Tomm aber das Praktikum ist nur Vorraussetzung das ich überhaupt den Betriebswirt machen kann.

    Dessweiteren wenn ich kein Meister Bafög über das 1 Jahr Prktikum bekomme wie soll ich da meinen Lebensunterhalt Finanzieren kann ich da Hartz 4 beantragen oder wie soll ich das Finanzieren da das Praktikum über 40 Std. geht?

  6. #6
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    Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht Zuverfügung stehst, kannst du keine Förderung vom ALG I & ALG II erhalten.

    Es gibt aber Maßnamen für Junge Erwachsene:

    Zwischen Schule und Beruf - www.arbeitsagentur.de

    -----------------------------------------------------
    Generell empfehle ich dir eine Rechtsschutz Versicherung.
    Über Gewerkschaft oder Soziale Verbände damit du deinen Weg machen kannst.(3Monate Mitgleidschaft ist üblich bevor man Rechtsschutz hat) Öffentliche Behörden müssen sparen und dann gibt es meist nur den Rechtsweg.

    Meister Bafög sollten 3 Monate vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. (Er muss dann noch nicht Vollständig sein.)
    Bearbeitungszeit sind meist 3 Monate sollte es länger dauern haste ja einen Rechtsschutz.

  7. #7
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    Wenn du das rausbekommen hast, meld dich hier mal. Das würde mich auch interessieren.

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