Hallo,
mein Sohn erhält seit Mai 2007 Meisterbafög. Muß das Meisterbafög und das Kindergeld bei der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden?
der Zuschuss Anteil des Meister BAföG dürfte Einkommen sein. Kindergeld bei der Einkommensteuererklärung muss nicht angegeben werden.
Gruss Andy
Geändert von Pikary (22.03.2009 um 02:31 Uhr)
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