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Thema: Meisterbafög und eigene Wohnung nehmen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    14.06.2010
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    1

    Frage Meisterbafög und eigene Wohnung nehmen?

    Hi
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ich hab viele Fragen und dreh langsam schon echt durch
    Es geht um folgendes:

    Ich bin 22, Hauswirtschafterin von Beruf und möchte im Herbst an einer Fachakademie (in Bayern) meine Betriebleiterinnen-Weiterbildung starten.

    -Bis wann muss man den Antrag denn gestellt haben? Reicht es wenn ich das jetzt mache und es im September losgeht?

    -Wo muss man den Antrag überhaupt stellen? Da wo man wohnt oder da wo die Schule ist?

    -Darf man wirklich nur 255 Euro hinzuverdienen?

    -Wird Halbwaisenrente angerechnet und wenn ja wie hoch? (Ist noch nicht beantragt weiß auch gar nicht ob und wenn ja wie viel ich kriegen würde)

    Außerdem:
    Da ich nicht täglich anfahren möchte, würde ich gerne in die Stadt ziehen wo die FAK ist.
    Etz stellt sich mir aber die Frage wie ich das mit der Wohnung dann machen soll.
    Wenn ich JETZT den Antrag stelle habe ich ja noch keine Wohnung und solange ich kein Meisterbafög kriege wird auch kein Vermieter mir eine Wohnung vermieten da kein Einkommen.
    (Wohne zur Zeit noch daheim)

    Wie löst man das Dilemma? Stellt man den Antrag jetzt so und kann man dann aktualisieren dass man den Wohnbedarf von 146 Euro und 72 für höhere Miete dann bekommt wenn man tatsächlich ne Wohnung hat?

    Ihr seht schon viele Fragen - ich hoffe wirklich ihr könnt mir helfen.

    Vielen Dank schon mal für Antworten...

    Lg
    Katja

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
    Registriert seit
    21.09.2006
    Beiträge
    365

    Standard

    Diese 255€ sind ein Nettowert. Du kannst also eine Minijob Tätigkeit bis 400€ aufnehmen. Den Antrag, wenn du alle Unterlagen schon zusammen hast, kannst du auch sofort stellen, damit die Zahlungen pünktlich laufen.

    Den Antrag stellst du dort, wo du deinen ständigen Wohnsitz hast. Da du noch zu Hause wohnst, stellst du den Antrag dort Die Unterlagen, wenn du dann eine Wohnung hast, reichst du nach und beantragst den Zuschlag für die eigene Wohnung, da der Mietzschlag nicht auf "Verdacht" gezahlt wird. Du musst also so eine Wohung finden.

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