+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Meister-BAföG und selbstgenutzes geerbtes Wohneigentum

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    13.04.2010
    Beiträge
    1

    Standard Meister-BAföG und selbstgenutzes geerbtes Wohneigentum

    Hallo zusammen,

    ich hoffe sehr, dass mir hier jemand die Frage beantworten kann, wie es sich mit Wohneigentum und BAföG-Bezug verhält.

    Ich habe von meinem Vater, der immer noch mietfrei im Haus lebt, das Haus vorzeitig verebt bekommen, dafür einen Kredit von 70.000 Euro aufgenommen, um meine Geschwister ausbezahlen zu können.

    Gibt es eine Möglichkeit, dass das Haus anrechnungsfrei bleibt? Ich wohne selbst darin und habe keinerlei Gewinne durch dieses Haus.

    Ich frage hier, bevor ich den Antrag stelle, denn ich möchte diese Weiterbildung unbedingt, und müsste sonst das Haus verkaufen.

    Danke schon mal für eine Antwort.

    Gruß,
    Micha

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    Selbstgenutzte Immobilien werden nicht angerechnet. Soweit ich weiß, gilt es auch als selbstgenutzt, wenn man nicht zwingend selbst in dem Haus wohnt, aber dafür Familienmitglieder. Ich denke also, dass bei dir die Frage der Anrechnung gar nicht erst aufkommt.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Wohneigentum nicht selbst bewohnt
    Von ertula1 im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.02.2011, 20:06
  2. Wohngeld bei Wohneigentum?
    Von Pfauenauge im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 12.08.2010, 08:57
  3. kein Unterhalt trotz Wohneigentum ?
    Von bubi im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 14.10.2009, 09:36
  4. Bafög trotz Wohneigentum !?
    Von kingston im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 22.09.2009, 22:13
  5. Wohneigentum mit Hartz IV???
    Von lowbudget im Forum Allgemeine Diskussionen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 17.02.2009, 17:32

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein