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Thema: Teilzeitmaßnahme / Bafög bzw Unterhaltsbeitrag

  1. #1
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    Standard Teilzeitmaßnahme / Bafög bzw Unterhaltsbeitrag

    Hallo,

    wenn ich mich vorstellen darf: Mein Name ist Martin, bin 26 und zur Zeit ALG II empfänger.

    Nun möchte ich nächsten Monat ein Fortbildung zum Wirtschaftsfachwirt beginnen. Dieser Kurs wird bei der zuständigen IHK jedoch leider nur als Teilzeitmaßnahme angeboten.

    Nun meine Frage: Bekomme ich neben dem "Maßnahmebeitrag" eine monatlich Unterstützung, sprich erhalte ich einen "Unterhaltsbeitrag"?

    Meine Sorge ist, dass ich nicht weiß, wie ich Wohnung, Essen etc finanzieren soll, wenn Hartz IV wegfällt bzw ich keine monatl. Unterstützung erhalte.

    Für Tips bin ich sehr dankbar.


    Vielen Dank im Voraus

    Martin

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Bei Teilzeitmaßnahmen kann auch davon ausgegangen werden, dass sich der Antragsteller noch anderweitig um Einkommen kümmern kann. Ein Unterhaltsbeitrag wird daher bei Teilzeitmaßnahmen nicht geleistet.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Bei meinem fall würde das nicht ganz passen! Aber ich versuche mal.

    Also mein name ist christian bin 25 jahre habe eine ehefrau und zwei kleine kinder.

    Gehe vollzeit arbeiten und mache nebenbei mein kfz-technik meister. Da ich aber nicht genug verdiene bezihe ich harz IV und bafög für die schule.

    Jetzt möchte die arge mein harz IV einstellen! Dürfen die dass?

    Danke gruss

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