+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Meister-Bafög nach Bafög

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    01.01.2010
    Beiträge
    5

    Standard Meister-Bafög nach Bafög

    Hallo!

    Ich werde dieses Jahr eine schulische Weiterbildung (Techniker) beginnen und möchte dafür Meister-Bafög beantragen. (Schülerbafög macht keinen Sinn: Eltern verdienen zuviel, möchte denen aber nicht wieder auf der Tasche liegen).

    Ich habe vor 5 Jahren bereits zwei Semester an einer Uni studiert (und angebrochen, weil es nicht meinen Vorstellungen entsprach) und somit ein Jahr lang Bafög bekommen. Wie ich hier schon mehrfach gelesen habe, bekommt man das Meisterbafög erst, wenn man ausstehende, anderweitige Bafög-Bezüge zurückgezahlt hat.
    Ist dies bei mir auch der Fall und wenn ja, wohin sollte ich mich wenden um das Ganze erledigt zu haben, bevor ich im Sommer mit der Schule beginne?

    Vielen Danl für eure Hilfe!
    LG
    Blaise

  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    01.01.2010
    Beiträge
    5

    Standard

    PS: Ich hab gerade gelesen, dass dafür das Bundesverwaltungsamt zuständig ist und die Rückzahlung nach 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnt.
    Damit muss ich das Geld ja so oder so dieses Jahr zurückgeben.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Nach Schüler Bafög Meister Bafög beantragen
    Von marc2103 im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 03.03.2011, 16:45
  2. Nach Meister-Bafög Anspruch auf Studenten-Bafög
    Von x360 im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 17.09.2010, 12:35
  3. Meister Bafög oder doch ein anderes Bafög?
    Von Spider86 im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 25.06.2010, 13:24
  4. DRINGEND Meister-Bafög oder allgemeines Bafög???!!
    Von morpheus im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 04.05.2008, 21:20
  5. Kontrolle nach Erhalt des Meister Bafög
    Von 123 im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.11.2007, 12:07

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein