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Thema: Meister Bafög ?!?!?!?!

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Hallo ihr Lieben ! Ich weiss nicht mehr weiter ! Ich erzähle euch Mal mein Problem.

    Bin staatlich geprüfte Kinderpflegerin und mache im Moment die Ausbildung zur Erzieherin.
    Ich hatte Schüler Bafög, als ich die KinderpflegerInnen Ausbildung gemacht hatte. Als sie dann zu Ende war, stand ich ohne Geld und ohne Krankenversicherung da ! Ich bin zum Arbeitsamt und beantrage Arbeitslosengeld 2 ! Die läuft noch bis Ende dieses Jahr. Sie wissen auch nicht, dass ich die Erzieherin Ausbildung mache ( ich fühle mich dabei echt sehr sehr schlimm !!!) ! Ich würde am liebsten da anrufen und sagen, dass ich keine Leistungen mehr haben möchte, aber dann kämen die Fragen " Warum ? / Weshalb ? / Wieso ? " ! Ich habe Angst vor diesen Fragen ! Ich weiss, dass es nicht korrekt ist, aber mir blieb keine andere Möglichkeit übrig.
    Das Arbeitsamt schickt mir Adressen, um mich zu bewerben.

    Ab 2010 Januar möchte ich mein Meister Bafög beantragen. Meint ihr, dass es dann irgendwie auffliegen könnte ? Wenn ich mein Meister Bafög beantrage und das genehmigt wird, werde ich in der Zeit, wieder ohne Geld sein das ist echt mies.

    Mir fiel es echt nicht leicht, mich so zu offenbaren

    Würde mir denn überhaupt Meister Bafög zustehen ? Ich bin 29 !



    Bin mit den Nerven am Ende

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Das mit dem Meister BAFöG ist nicht altersbedingt. Wenn du dich aber gerade in Ausbildung zur Erzieherin befindest und gleichzeitig ALG II erhälst...funktioniert so nicht. Wenn du dich in Ausbildung befindest, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Du hättest gleich das Meister BAföG beantragen sollen, denn es steht dir bei der Fortbildung zur Erzieherin zu.

    Ich weiß jetzt nicht genau, wie eng diese Behörden zusammenarbeiten. Wenn du aber Meister BAföG beantragst, musst du ja angeben, ab wann du die Ausbildung machst und wie lange sie noch geht. Wenn du nu angibst, dass diese schon länger läuft und rauskommt, dass du überschneidend ALG II bekommen hast, könnten durchaus Probleme auftreten.

    Du solltest das mal mit der ARGE klären. Wenn du selbst auf die ARGE zugehst, musst du vllt. nur das Geld zurückzahlen. Wenn es die ARGE rausbekommt, kannst du noch mit einer saftigen Strafe rechnen.

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