Hallo.
und zwar hab ich folgende Frage. Ich habe im Juli mein Meister-BAföG beantragt welches aber bisher noch nicht bewilligt wurde. Meine Fortbildung hat am 01.10. begonnen und laut Amt soll wohl im/ab November ausgezahlt werden. Bekomme ich den Grundbedarf und den Maßnahmebeitrag rückwirkend, d.h. für Oktober oder erst ab November?
Besten Dank im Voraus!
Ja, du bekommst die Förderung ab der Antragstellung gezahlt, frühestens mit dem Maßnahmenbeginn. Hat die Maßnahme also zum 01.10. begonnen, erhältst du das Geld rückwirkend ab Oktober.
Alles klar. Danke dir!
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