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Thema: Rückwirkende Auszahlung bei Meister-BAföG

  1. #1
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    Standard Rückwirkende Auszahlung bei Meister-BAföG

    Hallo.

    und zwar hab ich folgende Frage. Ich habe im Juli mein Meister-BAföG beantragt welches aber bisher noch nicht bewilligt wurde. Meine Fortbildung hat am 01.10. begonnen und laut Amt soll wohl im/ab November ausgezahlt werden. Bekomme ich den Grundbedarf und den Maßnahmebeitrag rückwirkend, d.h. für Oktober oder erst ab November?

    Besten Dank im Voraus!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Ja, du bekommst die Förderung ab der Antragstellung gezahlt, frühestens mit dem Maßnahmenbeginn. Hat die Maßnahme also zum 01.10. begonnen, erhältst du das Geld rückwirkend ab Oktober.

  3. #3
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    Alles klar. Danke dir!

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