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Thema: Bin ich förder fähig??

  1. #1
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    Standard Bin ich förder fähig??

    Hallo zusammen,

    ich habe vor einem halben Jahr ein Studium bei der VWA angefangen. Mein Ziel ist der Betriebswirt. Ich hatte mich damals bei unserem zuständigem Bafög Amt erkundigt, ob ich Anspruch auf das MeisterBafög hätte. Damals sagte sie mir, dass ich keinen Anspruch habe, das ich ein Studium an der VWA mache... Stimmt das denn? Der Abschluss, denn ich dann hätte wäre auch staatlich anerkannt. Kann mir jemand weiter helfen? Vielen Dank für eure Unterstützung und Ratschläge.

    Liebe Grüße Jenny

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Mit VWA meinst du ja Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, oder? Welchen Abschluss hast du denn bisher gemacht?

    Im § 6 Abs. 1 Satz 2 AFBG steht folgendes:
    (1) Förderung wird vorbehaltlich Absatz 3 nur für die gezielte Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 und nur für die Teilnahme an einer einzigen Maßnahme im Sinne dieses Gesetzes geleistet. Förderung wird nicht geleistet, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits einen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulabschluss oder einen nach dem Hochschulrecht der Länder als gleichwertig anerkannten sonstigen Abschluss erworben hat. Bereits vorhandene privatrechtlich zertifizierte Fortbildungsabschlüsse stehen einer Förderung nicht entgegen. Besteht die Maßnahme aus mehreren Abschnitten (Maßnahmeabschnitte), sind diese im ersten Förderantrag in einem Fortbildungsplan anzugeben. In den Fällen des Satzes 4 umfasst die Förderung vorbehaltlich § 2 Abs. 3 alle Maßnahmeabschnitte, die als Teile der im Fortbildungsplan genannten Fortbildungsprüfung anerkannt werden. Es können auch Maßnahmeabschnitte, die mit einer eigenständigen Prüfung abschließen, gefördert werden, wenn sie zugleich zur Befreiung von einem oder mehreren Teilen der im Fortbildungsplan genannten Fortbildungsprüfung eines glaubhaft gemachten übergeordneten Fortbildungsziels führen.

  3. #3
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    Hallo,
    mit der VWA meine ich die Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie. Entschuldigung
    Bis jetzt habe ich noch gar keinen Abschluss dort gemacht. Mein letzter Abschluss ist mein Abitur. Ich habe also noch keinen vergleichbaren Abschluss (zum Betriebswirt). Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich dann doch Anspruch?
    Tja, was soll ich jetzt machen? Einfach mal einen Antrag stellen?
    Vielen Dank schon mal fürs Antworten

    Liebe Grüße Jenny

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Hast du denn überhaupt schon eine Berufsausbildung? Wenn nicht, dann gibt es hierfür kein Meister BAföG, dann kommt für dich das normale Schüler bzw. Studenten BAföG in Frage: BAföG

  5. #5
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    Jep, abgeschlossene Berufsausbildung zur Bürokauffrau.

  6. #6
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    Wenn die Fortbildung zum Betriebswirt auf der Ausbildung zur Bürokauffrau aufbaut, dann kannst du einen Antrag auf das Meister BAföG stellen

  7. #7
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    Mh, was bedeutet denn direkt aufbaut? Also dass was wir jetzt an der Uni machen ist viel schwerer und auch der Umfang des Lernstoffes ist viel größer. Tja, versuche ich es nun oder nicht? Denn die Sachbearbeiterin, die ich gefragt habe und sie mir direkt sagte : "nein dass ist nicht förder fähig", wird sicher auch meinen Antrag bearbeiten? Dann ist doch jetzt schon klar, dass der Antrag abgelehnt wird ... kann ich mich denn auf Gesetze berufen?
    Oh man, ist echt nicht leicht den Überblick zu behalten, anscheind können das nicht einmal die Behörden?!

  8. #8
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    Nur zum Verständnis für mich, handelt es sich um eine Uni (= Universität = Studium) oder eine Akademie, die Fortbildungen anbietet? Wie heißt denn die Schule, an der du die Fortbildung machen möchtest?

  9. #9
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    Die Fortbildung findet bei der Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie statt. Unterrichtet werden wir jedoch von den Professoren/Dozenten der Universität und nutzen auch die Einrichtung der Universität. Aber die Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie ist eben der Anbieter der Fortbildung. Ist das ein Problem? Wenn ich genug Geld hätte, würde ich diesen Antrag auch nicht stellen wollen, aber man bekommt so unterschiedlich Aussagen, dass ich nun nicht weiß, ob es sich die Arbeit lohnt und man einfach einen Antrag stellen sollte? Auch wenn das Bafög-Amt von Anfang an "nein" gesagt hat...

  10. #10
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    Beim Meister BAföG muss die Weiterbildung mit einer öffentlich rechtlichen Prüfung vor einer Kammer enden, Das ist bei der VWA nicht der Fall, daher kein Meister BAföG

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