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Thema: Meister BAföG - Staatlich geprüfter Betriebswirt - Hotelbetriebswirtschaft

  1. #1
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    Beitrag Meister BAföG - Staatlich geprüfter Betriebswirt - Hotelbetriebswirtschaft

    Hallo.

    Erstmal schön ein teil der Community zu sein

    Kurz zu mir:

    Ich habe eine Abgeschlossene Berufsausbildung zum "Fachmann für Systemgastronomie" und danach 2 Jahre als Restaurant Assistent gearbeitet bevor mein befristeter Vertrag am 30.06.09 endete! Seit dem bin ich leider Arbeitslos.

    Nun habe ich eine Zusage von einer Hotelfachschule für eine Weiterbildung zum "Staatlich geprüfter Betriebswirt -
    Fachrichtung Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement
    "

    Diese Fortbildung ist auch BAföG gefördert. Die BAföG Hotline hat mir am Telefon gesagt das es sich bei mir um das Meister-BAföG handelt.

    So, alles schön und gut.

    Nun zu meinem Problem:

    Beim Antrag für das Meister-BAföG muß ja auch meine Fortbildungsstätte (Also meine Schule) etwas Ausfüllen. Also habe ich mich mit meiner Zukünftigen Schule in Verbindung gesetzt deswegen. Die Antwort ist folgende:

    "Unser Sekretariat ist ab morgen 14-Tage geschlossen. Bitte reichen Sie uns den Antrag ein, wir werden ihn dann bearbeiten und Ihnen am ersten Schultag ausgeben."

    Heißt das im Klartext das ich den Meister-BAföG Antrag erst ab dem 24.08.09 also nach dem ersten Schultag einreichen kann, und ich damit die ganze Zeit ohne Bezüge bin?

    Den so wie ich weiß dauert nach der Einreichung des Antrags, alles ja noch so ca. 8 Wochen!?

    Hab schon einiges im Internet abgesucht aber irgendwie konnte mir niemand helfen!

    Hoffe das es hier jemand vielleicht weiß oder mir nen Tipp geben kann. Dafür danke im Voraus.

    Liebe Grüße

    -Jos-

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Meister BAföG bekommst du eh erst ab dem ersten Schultag, du wirst also so gesehen auch vorher keine Bezüge daraus haben. Wenn aber die Schule den Antrag ausfüllt, dann wird es noch länger dauern, bis Geld fließt. Wenn du also selbst in der Lage bist, den Antrag auszufüllen und abzugeben, dann solltest du das machen Vielleicht kannst du dich ja über gewisse Sachen der Schule im Internet informieren oder gar auf der Internetseite der Schule.

  3. #3
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    Hi danke für die Antwort.

    Es gibt aber noch ein anderes Problem:

    Für die Schule ist eine Gebühr von 500 € für das 1. Jahr und 200 € für das 2. Jahr zu Entrichten.
    Es geht nun darum das die 500 € für das 1. Jahr bis zum 04.08.09 überwiesen werden muß, also auf das Konto der Schule.

    500 € die ich nicht habe! Die Agentur für Arbeit zahlt leider nichts, da es sich angeblich nicht um eine Weiterbildung handelt. Meine Frage wäre ob jemand ne Idee hat was ich nun tun kann?
    Platz der schwer erkämpfte Schulplatz etwa wegen der Gebühr???? sad smiley

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Wenn es keine Förderung hierfür gibt, dann muss es wohl ein Kredit sein. Du kannst dich aber auch vorerst bei der Schule erkundigen, ob es mögliche Zuschüsse gibt oder die Schulgebühren in Raten abgestottert werden können.

  5. #5
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    Ok ich werde mal bei der Schule anfragen.

    Eine Frage hätte ich noch.

    Ich weiß das wenn ich BAföG beantragt habe ich nur einen Mini Job ausüben darf (bis max. 400 €) aber wie ist es in den Wochen in denen der Antrag bearbeitet wird? Kann ich da bis ich den bescheid hab ganz normal arbeiten? Also Teilzeit oder Vollzeit, und dann ab dem Zeitpunkt wo ich BAföG bekomme wieder runter auf 400 € zu gehn=? geht das?

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