Hallo zusammen
ich werde ab september eine weiterbildung zu techniker machen
leider habe ich keine anspruch auf meisterbafög weil mein vermögen etwas über 50000 euro ist
so nun meine frage ich wohne aber dann ab september zur miete dann müsste ich doch auch anspruch auf wohngeld haben??
bitte um eine Antwort
Geändert von Pikary (02.06.2009 um 23:51 Uhr)
Dein Vermögen wird beim Wohngeld nicht berücksichtigt, nur die Einkünfte aus Kapitalvermögen daraus. Um Wohngeld zu erhalten, muss dein Lebensunterhalt gesichert sein sprich, du musst genug Einkommen haben, um dein Leben zu bestreiten (außer der Wohnkosten). Hierzu musst du (zusammen mit dem Wohngeld) auf mindestens 80% vom Hartz IV Regelsatz von 351€ + Warmmiete kommen.
Ich habe gelesen das mein vermögen nicht höher als 60000euro sein darf seit 1.1.2009.
Das heißt wenn ich nur von dem Kindergeld und meinem angesparten lebe habe ich anspruch auf wohngeld???
Vielen Dank schon mal für deine Hilfe
Ja, weil dein Erspartes sowie die Zinsen und Kindergeld ausreichen solltenDas mit den 60.000€ ist soweit richtig, dass wenn es überschritten wird, kein Wohngeld gezahlt wird (§ 21 WoGG - § 21 Sonstige Gründe).
hallo,
vorhin habe ich mal bei meiner zuständigen Meisterbafögstelle angerufen und das ihr so geschildert.
Die sehr nette Frau vom Amt hat gemeint das ich wohl kein Wohngeld bekommen werde weil ich ja auch kein Anspruch auf meisterbafög habe wegen meinem Vermögen.
Bin jetzt total verwirrt und ich müsste das halt zu 100% sicher wissen ob das dann mit dem Wohngeld klappt, bevor ich bei meinem Arbeitgeber kündige und dann ab september bei meiner Technikerausbildung nur von dem KIndergeld den 164€ eine Wohnung und mein Lebensunterhalt finanzieren soll.
Gibt es einen Gesetzestext oder ähnliches???????
Danke für deine Hilfe!!!
Die Vermögensanrechnung beim Meister BAföG und beim Wohngeld sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Beim Meister BAföG hast du einen Freibetrag zum Vermögen 35.791€ (ab 01.07.2009 35.800€) und beim Wohngeld eine Freigrenze von 60.000€. Dazwischen liegen noch Welten.
Und wenn du dich zum Wohngeld erkundigen willst, solltest du das nicht bei der Meister BAföG Stelle machen sondern beim Wohngeldamt![]()
Nach §20 / 2 besteht kein Anspruch auf Wohngeld !!!!
§ 20 Gesetzeskonkurrenz
(2) Stehen allen Haushaltsmitgliedern Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder den §§ 59, 101 Abs. 3 oder § 104 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zu oder stünden ihnen diese Leistungen im Fall eines Antrages dem Grunde nach zu, besteht kein Wohngeldanspruch. Satz 1 gilt nicht, wenn die Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Satz 1 gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Förderung haben. Ist Wohngeld für einen Zeitraum bewilligt, in den der Beginn der Ausbildung fällt, ist das Wohngeld bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weiterzuleisten; § 27 Abs. 2 und § 28 bleiben unberührt.
Geändert von Pikary (15.06.2009 um 00:27 Uhr)
Meister BAföG wird nicht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gezahlt sondern nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Dies ist im § 20 WoGG nicht genannt![]()
Gut Ok :-)
Aber: Wir wissen ja garnicht ...ob dem Grunde nach Anspruch auf Bafög bestehen würde........weil wenn dem so ist dann gäbs auch kein Wohngeld.
Lg
Hallo also irgendwie verwirrt mich hier alles
Naja ich habe jetzt eh schon meinen festen job gekündigt ist also es schon alles zu spät
ich hoffe nur das mit dem wohngeld klappt,hab mich schon auf die aussagen etwas verlassen grüsse
Hallo zusammen
Meine Freundin (sie wird Schülerbafög beantragen) und ich werden zusammen in eine Wohnung ziehen dort wo die Schule ist.Wie wir ja wissen werde ich also
Die fällt unter dem Mietspiegel 4
Wir haben uns heute eine Wohnung angeschaut.
Größe 72 m²
470 KM
60 Nebenkosten
60 ca. für Strom und Gas
Was passiert wenn mir in diese Wohnung ziehen und dann Wohngeld beantragen?bzw denn Mietvertrag dort schon unterschrieben haben???
Wie groß wie teuer darf max unsere Wohnung sein?
Was würde passieren wenn sie zu groß ist müssten wird dann den rest selber drauf zahlen??
Wie läuft das dann so wenn ich 2/3 und freundin 1/3 zahlt??
Sind wir dann eine Bedarfsgemeinschaft oder ............????
Wie läuft das mit der Bedarfgemeinschaft??
Ich habe da überhaupt keine Ahnung bitte um Hilfe
Grüsse Christian
Hallo zusammen
Meine Freundin (sie wird Schülerbafög beantragen) und ich werden zusammen in eine Wohnung ziehen dort wo die Schule ist.Wie wir ja wissen werde ich ja Wohngeld bekommen.
Habe ein paar Fragen!!!
Die fällt unter dem Mietspiegel 4
Wir haben uns heute eine Wohnung angeschaut.
Größe 72 m²
470 KM
60 Nebenkosten
60 ca. für Strom und Gas
Was passiert wenn mir in diese Wohnung ziehen und dann Wohngeld beantragen?bzw denn Mietvertrag dort schon unterschrieben haben???
Wie groß wie teuer darf max unsere Wohnung sein?
Was würde passieren wenn sie zu groß ist müssten wird dann den rest selber drauf zahlen??
Wie läuft das dann so wenn ich 2/3 und freundin 1/3 zahlt??
Sind wir dann eine Bedarfsgemeinschaft oder ............????
Wie läuft das mit der Bedarfgemeinschaft??
Ich habe da überhaupt keine Ahnung bitte um Hilfe
Grüsse Christian
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