+ Antworten
Ergebnis 1 bis 13 von 13

Thema: Frage meisterbafög

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    24.05.2009
    Beiträge
    8

    Standard Frage meisterbafög

    allsoooo...

    Ich werde im september ne weiterbildung zur pflegedienstleitung machen , der kurs geht über 2 jahre und findet in Vollzeit statt.

    Frage ist jetzt , ich würde 675 euro oder so bekommen im monat , davon muss ich mich dann alle laufenden kosten , wie miete, strom , telefon , etc zahlen + der monatlichen schulgebühr ?!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
    Registriert seit
    05.02.2009
    Ort
    Coburg
    Beiträge
    505

    Standard

    Jau, irgendwie schon. Wohngeld gibt es nicht, da du ja BaföG bekommst. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man nicht noch zusätzlich Arbeitslosengeld II bekommen kann, zumindest für Miete (Unterkunft und Heizung). Wenn da aber nichts mehr rumkommt, dann sieht es eher düster aus mit noch mehr Zuschüssen.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
    Gast
    Registriert seit
    20.04.2009
    Beiträge
    99

    Standard

    Also soweit ich weiß sind neben BAföG andere staatliche Zuschüsse grundsätzlich nicht möglich. Die Aussage, die ich habe ist: dann nehmen Sie einen Kredit auf....
    Aus dem ganz einfachen Grunde: wenn man zu BAföG noch Arbeitslosengeld erhalten könnte, könnte ja jeder Student quasi zwei Leistungen beziehen. Und BAföG ist halt nicht zur Vollversorgung gedacht, sondern als Ausbildungsunterstützung. Sprich: wenn man eine Ausbildung hat und dann etwas machen will, wo man nix verdient, muss man schauen, wie man sich finanziert. Dass man dazu noch BAföG bekommt, ist ja auch nicht selbstverständlich...

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    24.05.2009
    Beiträge
    8

    Standard

    naja , arbeitslosengeld kannste ja defnitiv nicht bekommen wenn du vollzeit zur schule gehst ob studieren oder sonstewas ,... weil um arbeitslosengeld bekommen zu können musst du ja dem arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und geht ja nicht wenn du 5 tage die Woche am büffeln bist

  5. #5
    Gast
    Registriert seit
    20.04.2009
    Beiträge
    99

    Standard

    Auch HArtz IV, Sozialhilfe o.ä. sind eigentlich tabu, wenn man BAföG erhält. Wie gesagt, sonst könnte ja jeder Student noch zusätzlich Mietzuschüsse usw. bekommen...

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    24.05.2009
    Beiträge
    8

    Standard

    eigentlich tabu !? oder sind tabu ?!

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.11.2007
    Beiträge
    1.341

    Standard

    Halt Stopp hier wird mal wieder Müll verzapft.
    Wir reden ja hier nicht von BAFöG - Bundesausbildungsförderugnsgesetz- sondern von AFBG - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz- Meister BAföG also. Da ist das ganz anders.

    Also erst mal schreibst Du bitte was genau Du beantragt hast
    dann sehen wir weiter

  8. #8
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    24.05.2009
    Beiträge
    8

    Standard

    hmm naja ! da der thread heißt " frage meisterbafög " habe ich auch selbiges beantragt ^^

  9. #9
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    24.05.2009
    Beiträge
    8

    Standard

    das es was ganz anderes ist , habe ich irgendwie auch schon lesen können ,. ... ;-) weil h4 kann man irgendwie trotzdem beantragen , und wie ich gehört habe kann man sich soviel dazuverdienen wie man will

  10. #10
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.11.2007
    Beiträge
    1.341

    Standard

    auf alle Fälle kannst Du zusätzlich Wohngeld beantragen und die Lehrgangsgebühren werden über den Maßnahmebeitrag beim AFBG gefördert sodass Du die zusätzlich bekommst.
    Zuverdienen darfst Du auf alle Fälle 400 € ohne dass was gekürzt wird.

    Gruss Andy

  11. #11
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    24.05.2009
    Beiträge
    8

    Standard

    Zitat Zitat von Andy61 Beitrag anzeigen
    auf alle Fälle kannst Du zusätzlich Wohngeld beantragen und die Lehrgangsgebühren werden über den Maßnahmebeitrag beim AFBG gefördert sodass Du die zusätzlich bekommst.
    Zuverdienen darfst Du auf alle Fälle 400 € ohne dass was gekürzt wird.

    Gruss Andy
    danke ! hab heute von nem typen gehört das das mit dem dazuverdienen hab juli geändert wird, sodaß du dir soviel dazuverdienen kannst wie du magst ?!

  12. #12
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    11.05.2009
    Beiträge
    8

    Standard

    Stimmt nicht. Du darfst bis 255€ jeden Monat verdienen

    Zitat:

    Wann und wie werden Einkommen und Vermögen angerechnet?

    Bei Vollzeitmaßnahmen werden auf den Unterhaltsbeitrag Einkommen und Vermögen der Teilnehmerin und des Teilnehmers und Einkommen ihrer Ehegatten angerechnet. Einkommen und Vermögen der Eltern bleiben außer Betracht. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind die aktuellen, für den Bewilligungszeitraum glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse entscheidend. Bei der Anrechnung des Einkommens der Ehegattin/des Ehegatten wird von den Einkommensverhältnissen im vorletzten Kalenderjahr ausgegangen.
    Einkommensfreibeträge der Teilnehmer/innen:

    255 € für den/die Teilnehmer/in
    520 € für den Ehegatten
    470 € pro Kind

  13. #13
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    Zitat Zitat von mark5378 Beitrag anzeigen
    Stimmt nicht. Du darfst bis 255€ jeden Monat verdienen
    stimmt nicht, stimmt nicht ganz

    Andy hat schon Recht, dass es 400€ sind, da es sich um einen Bruttobetrag handelt, von dem noch der anteilige Werbungskostenpauschbetrag runter geht sowie die Sozialpauschale.

    400,00 € Brutto
    76,66 € Werbungskostenpauschbetrag (1/12 von 920€)
    69,51 € Sozialpauschale (21,5% von 323,34€)
    _______
    253,83 € ~ 255,00€

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Meisterbafög Privatvermögen
    Von Maik_1985 im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 07.06.2009, 13:16
  2. Meisterbafög bei Angestelltenlehrgang II?
    Von Gucka im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 22.08.2008, 10:28
  3. Meisterbafög abgelehnt. Was nun ???
    Von Mauschel2303 im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 18.08.2008, 18:00
  4. Meisterbafög nur für Lehrgangsgebühr
    Von musikloewin im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 22.06.2008, 13:37
  5. meisterbafög einkommen?
    Von rekla im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26.01.2008, 08:34

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein