Hallo,
ich bekomme vom Bafög-Amt nur den Maßnahmenkurs finanziert. Wohngeld wurde beantrag. Möchte aber kein ALG II beziehen.
Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze?
warum bekommst du nur den Maßnahmebeitrag ? Machst Du eine Teilzeitmaßnahme ?
Hallo Andy61,
jep, dass ist in Teilzeit bei der ILS Hamburg.
dann gibt es keine HInzuverdienstgrenze. Teilzeitmaßnahmen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gefördert..
Gruss Andy
Hallo Andy,
ich habe eine Frage, und vielleicht kannst du sie mir beantworten ...
Die Tochter meiner Lebensgefährtin studiert in Kassel und bezieht BAFöG ...
Nun hat Töchterchen ca. 7 Wochen bei uns in der Firma als studentische Aushilfskraft gearbeitet und dafür ca. 2,5 T€ verdient, brutto versteht sich ...
Jetzt bekommt sie von der BAFöG-zahlenden Stelle eine Benachrichtigung, dass sie pro Monat noch 12,80 € an BAFöG erhält ...
Kann das wirklich sein ...? Wo kann man solche Festlegungen nachlesen (Gesetzestexte etc.) ...
Über ein kurzes feedback würde ich mich freuen ...
Gruß Reinhard
hallo derberggeist,
es ist auf jeden fall so, dass das einkommen deiner "stief" tochter auf die bafög leistungen angerechnet werden. wie viel das ist, sollte in der bescheinigung stehen. du kannst ja noch einmal auf diesen bescheid schauen, vllt. steht ja dort mehr, so das man es nachvollziehen kann.
viele grüße
pikary
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