Hallo!
Ich bin 19Jahre alt und mach zur Zeit meine Ausbildung zum Industriekaufmann. Mein Eltern sind geschieden und ich habe bis kurz vor beginn meiner Ausbildung bei meinem Vater gelebt.
Dieser hat mich dann aber quasi "rausgeschmissen"!Jetzt wohne ich deshalb alleine und brauche Unterstützung! Mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt 530€ und ich habe allein Mietkosten in Höhe von 330€/Monat.
Habe ich angesichts dieser Punkte ein Recht auf Unterhalt und in welcher Höhe könnte das ausfallen?
Danke für eure Hilfe!![]()
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:11 Uhr)
ich gehe davon aus, dass du dich in deiner ersten berufsausbildung befindest...demnach hättest du anspruch auf unterhalt, von beiden elternteilen in form des barunterhalts.
dein einkommen ist aber "hoch", deswegen könnte es da komplikationen geben. ich würde dir empfehlen, sich einen beratungsschein zu holen (siehe Beratungshilfe und einen anwalt aufzusuchen.
wieviel unterhalt genau du bekommen könntest, lässt sich hier nicht feststellen, weil es dazu deutlich mehr angaben braucht. der anwalt wird dir sagen, welche unterlagen du benötigst und wie die sachlage aussieht.
ich würde dir auch empfehlen, wohngeld zu beantragen.
bekommst du denn das kindergeld von deinen eltern ausgezahlt? wenn nicht, könnte man einen antrag auf abzweigung stellen, so dass du es zukünftig erhälst.
Danke für die schnelle Antwort!!
Ja, das Kindergeld wird monatlich von meinem Vater überwiesen, und dadurch decke ich dann einen Teil meiner Miete.
An Wohngeld habe ich persönlich auch schon gedacht, ich habe das aber in irgendeinem Informationstext so verstanden, das es gesetzlich für mich als 19jährigen (in Erstausbildung) nicht möglich ist Wohngeld zu beziehen? Das wäre natürlich für alle beteiligten die einfachste Lösung! Das wäre dann meine letzte mögliche Chance, da mir BAB auch schon versagt wurde, da das Einkommen meines Vaters die Grenze übersteigt.
Könntest du mir bitte noch ein paar Informationen bezüglich Wohngeld geben?Ob es doch möglich ist?Und unter welche Umständen,Voraussetzungen?
Vielen Dank!
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:11 Uhr)
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soz.../anspruch.html
Wohngeldbestimmungen für Schüler, Studenten und Auszubildende
Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder BAB haben, kein Wohngeld beantragen können. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht.
Nur in Ausnahmefällen
Das ist allerdings äußerst selten der Fall. Um das zu entscheiden, gibt es bestimmte Kriterien. Zum Beispiel ist die Einkommenshöhe maßgeblich – und hier zählt auch das Einkommen der Eltern mit dazu, die während der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind. Studenten mit hohem Einkommen, etwa Studenten einer Berufsakademie, die eine regelmäßige Ausbildungsvergütung von einem Unternehmen beziehen, haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Um den Anspruch von Studenten und Schülern auf Wohngeld zu klären, ist es deshalb nicht ausreichend, wenn ihr Bafög-Antrag abgelehnt wurde. Diese etwas komplizierte Bewilligungspraxis gilt im Prinzip auch für Auszubildende, die „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 59 des Dritten Sozialgesetzbuches haben.
In einem Fall haben Schüler, Studenten und Auszubildende grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Dann nämlich, wenn sie als Mieter mit weiteren Familienangehörigen (mit Geschwistern oder einem Kind) zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann können sie einen Antrag auf Wohngeld mit Aussicht auf Erfolg stellen.
Hallo Pikary....
also dein abgebildeter Text hier sagt ja quasi aus, dass es für einen Azubi unter Umständen doch möglich ist, Wohngeld zu beziehen.
Ich habe aber beim durchlesen mehrerer Beiträge im forum immer wieder von einem Benutzer Namens "Andy61" gelesen, das es für Azubis nicht möglich ist?
Ich bin verwirrt??
Hallo
Azubis in der Erstausbildung sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Die haben nämlich einen Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe. Wende Dich an Dein zuständiges Arbeitsamt dort gibts die Anträge.
Gruss Andy
Hey Andy!
Ich habe es oben in meinem ersten text schon geschildert, dass mir die BAB nicht gezahlt wird, da das einkommen meines Vaters die Grenze übersteigt. Deswegen suche ich jetzt nach einer Lösung, da ich es mit meinem Nettoeinkommen von 390€ und dem Kindergeld nur schwer schaffe meine Wohnung und meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Gibt noch irgendwelche Hilfen oder bin ich auf mich allein gestellt?
Gruß Götz
Du kannst auch beim BAB sog. Vorausleistung beantragen. Das heisst Du erklärst der BAB Stelle dass Dein Vater Dir den angerechneten Anteil nicht zahlt und dann leistet das Amt Dir BAB und holt sich das ggf. im Rahmen eines Unterhaltsprozesses beim Vater wieder zurück.
Gruss Andy
so jetzt dann noch einmal den gesammten sachverhalt und ich hoffe das ich dann evtl eine hilfreiche antwort bekomme:
Sagen wir mal ich würde Unterhalt einklage wollen.
Meine eltern sind geschieden, mein vater hat mich rausgeschmissen also wohne ich jetzt alleine!ich befinde mich in meiner erstausbildung und habe monatlich netto mit kindergeld 550€ zur verfügung. davon gehen alleine 330€ für die miete runter. das heißt mir bleiben 220€ von denen ich alles zahlen muss.nahrung, kleidung,busfahrten..etc.und das ist wirklich knapp.
mein vater hat ein monatliches bruttoeinkommen von ca. 3500€, meine mutter ist arbeitslos.
kann man anhand dieser daten herausfinden ob mir unterhalt zusteht und in welcher höhe?
vielen dank!
640 Bedarf für auswärts untergebracht
Einkommen 550,00
abzügl. 90,00 Ausbildungspauschale
ergitb 460,00
640 abzgl. 460 ergibt 180 € Unterhalt der Dir noch zu steht.
Zu zahlen von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer Einkünfte
Gruss Andy
Lesezeichen