Hi,
eine Frage nochmal zur Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber dem volljährigen Sohn in Ausbildung (mit Vergütung).
Der 20jährige Sohn wohnt bei mir (Mutter) im Haushalt.
Ab dem 1.8.08 beginnt er nun seine Berufsausbildung und bekommt im 1 Jahr brutto 750,- = ca. 600,- netto.
Das Kindergeld i.H.v. 154,- beziehe ich selber.
Bislang hat der Vater den Unterhalt an mich direkt ausgzahlt.
Muss der Vater bei dem eigenverdienst des Sohnes noch weiterhin Unterhalt leisten ( an mich oder eben auch direkt an ihn ) ??
Danke schon einmal
Bei der Höhe des Einkommens für den Sohn besteht keine Unterhaltsverpflichtung mehr weil genügend bedarfsdeckende Einkünfte vorhanden sind.
Gruss Andy
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