Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Unterhalt während des Studiums.
Was müssen mir meine Eltern zahlen? Wenn ich das richtig verstanden habe, 640 € im Monat. Oder ist das abhängig vom Einkommen?
Wichtig ist auch noch, dass meine Eltern geschieden sind und mein Vater neu geheiratet hat.
Wie wird das aufgeteilt? Also was muss mein Vater zahlen, was meine Mutter?
Wie ist das mit einem Job? Also wenn ich neben dem Studium arbeite, müssen mir meine Eltern weniger Unterhalt zahlen?
Und wie sieht das mit den Studiengebühren aus? Muss ich die selbst zahlen oder müssen das meine Eltern tun?
Außerdem mache ich für ein Jahr ein Praktikum (also ich bin fast fertig). Während des Praktikums wohne ich nicht zu Hause und ich verdiene auch kein Geld. Meine Mutter behält das Kindergeld. Ist sie nicht dazu verpflichtet, es mir zu geben bzw. mir einen Unterhalt zu zahlen?
Ich bin übrigens 20 Jahre alt.
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:13 Uhr)
zu aller Erst mal muss Du BAföG beantragen. Das zählt als Einkommen. Auch das Kindergeld kannst Du auf Dich überleiten lassen wenn Deine Eltern es Dir nicht weiterreichen.
Einen Job je nach dem was Du da verdienst musst Du Dir auch anrechnen lassen. Nur wenn Du dann die 640 € noch nicht erreichst sind Deine Eltern bei Leistungsfähigkeit noch zum Unterhalt verpflichtet. Sollten aber noch kleinere Geschwister da sein, werden die vorrangig behandelt und Du gehst evtl. leer aus und musst das Studium selbst finanzieren.
Gruss Andy
Danke für die schnelle Antwort. Aber noch sind nicht alle meine Fragen beantwortet.
Meinen Bafög-Antrag hab ich noch nicht ganz fertig, aber vermutlich bekomm ich keines, da meine Mutter zu viel verdient.
Aber wie soll man denn das komplette Studium alleine finanzieren? So viel kann man ja gar nicht arbeiten...
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:14 Uhr)
es gibt auch Studentenkredite
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:14 Uhr)
Achso, ich habe eine jüngere Schwester.
Und wo kann ich erfahren, ob ich überhaupt Geld von meinen Eltern bekomme?
Ich studiere in Holland, da gibt es keinen Studienkredit so weit ich weiß.
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:15 Uhr)
wenn Deine jüngere Schwester noch in der allgemeinen Schulausbildung ist, dann geht die Dir im Rang vor, d.h. erst muss deren Unterhalt gedeckt sein und nur wenn dann nach Abzug des Selbstbehaltes für die Eltern noch was übrig bleibt sind Deine Eltern und zwar beide für Dich unterhaltspflichtig.
Du kannst einen RA beauftragen für Dich sollte es Beratungshilfe geben -beim Amtsgericht-
Der fordert dann die Eltern zur Auskunft auf und wenn alle Nachweise vorliegen kann gerechnet werden.
Gruss Andy
Geändert von Pikary (18.11.2008 um 23:32 Uhr)
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