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Thema: DRINGEND FOS Schülerin Bafög und zweite Ausbildung Unterhalt??

  1. #1
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    Standard DRINGEND FOS Schülerin Bafög und zweite Ausbildung Unterhalt??

    Ich brauche Hilfe bei einer Unstimmigkeit bezüglich Unterhaltsverpflichtung.

    Ich habe 2009 meine Ausbildung als Kauffrau im Einzelhandel abgeschlossen und anschließend 2 Jahre in dem Beruf gearbeitet.
    Auf eigenen Wunsch wollte ich mein Fachabitur (einjährige Fachobeschule Wirtschaft) nachholen, welches ich 2011 begonnen habe.

    Seit dem Zeitpunkt gibt es Streitigkeiten wer für den Unterhalt eintreten muss, da die Erstausbildung erfolgreich unterstützt wurde.
    Finanziell habe ich nur 33 Euro Anspruch auf Bafög, da ich lediglich das elternabhängige erhalte.
    Die Agentur für Arbeit unterstützt mich nicht und lehnt zudem noch die Bezuschussung zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Wohn- und Heizkosten ab, da ich aufgrund der finanziellen Situation noch einer Nebentätigkeit auf 400 Euro Basis nachgehen muss.
    Die Sachbearbeiterin lehnt den Antrag nur ab, da sie volle 400,- € als Pauschal pro Monat anrechnet, obwohl ich nie über 150,- € pro Monat kam! Durch die volle Anrechnung liege ich 150,- € über einem Anspruch, welches zur Ablehnung führt.
    Die Ablehnung befindet sich aktuell durch einen Anwalt im Widerspruch, aber könnte wohl ca 3 Monate dauern bis ich bescheid bekomme.

    Mein Problem ist, dass ich mit dem Geld vom Kindergeld (184,- € + 33,- € Bafög + durschnittlich 80,- € monatlich Nebenjob) meine anfallenden Kosten für meine Wohnung (305,- € Miete + 20,- € Strom + Lebensmittel) nicht decken kann.

    Wo kann ich mich hinwenden? Agentur für Arbeit unterstützt mich nicht und lehnt Hartz4 ab, da ich Schüler Bafög erhalte. Wohngeld geht ebenfalls nicht.

    Was kann ich als Zusatzleistung beantragen, um mich nicht zu verschulden?

    Ps: Meine Eltern wohnen in Schleswig-Holstein und ich in Thüringen. Ein Umzug ist daher ausgeschlossen!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: DRINGEND FOS Schülerin Bafög und zweite Ausbildung Unterhalt??

    Du bist also BAföG- berechtigt.
    Bekommst keinen Unterhalt udn ahst einen Anwalt eingeschaltet.
    Irgendwann... das kann dauern.... gibt es ein Urteil womit Deine Eltern/Vater/Mutter verpflichtet werden, Dir Unterhalt zu zahlen.
    Dann hast Du ein schönes Stück Papier... zum Abheften. Aber noch kein Geld!

    Weshalb hast Du keine Vorausleistungen beim BAföG-Amt beantragt?
    Da würde das BAföG-Amt in Vorleistung treten und versuchen, das Geld von den Unterhaltsverpflichteten einzuklagen.
    Kostet Dir nichts und ist i. d. Regel vieeeeeeeel schneller und erfolgsversprechender als der Umweg mit dem Anwalt.

    Ich meine ja nur.... beschäftige doch hier im Forum einfach ´mal die SUCHE = Vorausleistungen!
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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