Passt zwar nicht ganz hier, aber ich finde kein passenderes
Themenforum:
Sachlage:
Mädchen hat Hauptschulabschluss mit 16 gemacht und danach
eine begonnene Berufsfachschule abgebrochen.
Nun wird sie in Kürze 18 und macht derzeit weder Schule noch
Ausbildung. Bisher war sie auch nicht bei der Arbeitsagentur als
arbeitssuchend bzw. lehrstellensuchend gemeldet (hatte Null
Bock auf nix).
Kindergeld wird nach meinen Recherchen wohl weiter bezahlt,
wenn sie sich arbeitssuchend meldet oder/und dann eine Lehr-
stelle oder Job findet.
Wie sieht es mit der Halbwaisenrente aus?
Wird die auch weiter bezahlt? Oder nur wenn sie sich tatsächlich
in einer Schulausbildung oder Lehre befindet?
Schonmal Danke für eure Infos ... Und ...
... falls jemand zufällig weiß, wie es ab 18 dann mit der KV aussieht,
das muss ich auch noch klären.
R5.2 Waisenrentenanspruch nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus besteht ein Anspruch auf Waisenrente nur, wenn die Waise
sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder
sich in einer Übergangszeit befindet oder
ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leistet oder
wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
kannst Du hier nachlesen
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