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Thema: Halbwaisenrente ab 18 bei Arbeitslosigkeit

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    04.01.2012
    Beiträge
    1

    Frage Halbwaisenrente ab 18 bei Arbeitslosigkeit

    Passt zwar nicht ganz hier, aber ich finde kein passenderes
    Themenforum:

    Sachlage:
    Mädchen hat Hauptschulabschluss mit 16 gemacht und danach
    eine begonnene Berufsfachschule abgebrochen.

    Nun wird sie in Kürze 18 und macht derzeit weder Schule noch
    Ausbildung. Bisher war sie auch nicht bei der Arbeitsagentur als
    arbeitssuchend bzw. lehrstellensuchend gemeldet (hatte Null
    Bock auf nix).

    Kindergeld wird nach meinen Recherchen wohl weiter bezahlt,
    wenn sie sich arbeitssuchend meldet oder/und dann eine Lehr-
    stelle oder Job findet.

    Wie sieht es mit der Halbwaisenrente aus?

    Wird die auch weiter bezahlt? Oder nur wenn sie sich tatsächlich
    in einer Schulausbildung oder Lehre befindet?

    Schonmal Danke für eure Infos ... Und ...

    ... falls jemand zufällig weiß, wie es ab 18 dann mit der KV aussieht,
    das muss ich auch noch klären.

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    Registriert seit
    31.05.2010
    Beiträge
    286

    Standard AW: Halbwaisenrente ab 18 bei Arbeitslosigkeit

    Zitat Zitat von BurgHerr Beitrag anzeigen
    Passt zwar nicht ganz hier, aber ich finde kein passenderes
    Themenforum:

    ...Wie sieht es mit der Halbwaisenrente aus?
    ...
    R5.2 Waisenrentenanspruch nach Vollendung des 18. Lebensjahres

    Über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus besteht ein Anspruch auf Waisenrente nur, wenn die Waise
    sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder
    sich in einer Übergangszeit befindet oder
    ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leistet oder
    wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

    kannst Du hier nachlesen

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