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Thema: Unterhalt Volljährige-2. Ausbildung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    5

    Standard Unterhalt Volljährige-2. Ausbildung

    Hallo
    Ich habe eine Frage an "erfahrene Benutzer dieses Forums":

    Meine Tochter (23 J.) macht eine zweite Ausbildung. Die erste hat sie abgebrochen, da es körperlich zu schwer war. Nun möchte sie gern noch Unterhalt (was ich verstehen kann) und wir wollen es aber auch gegenüber meinem Exmann richtig errechnen. Folgende Einnahmen hat sie: 480 € Brutto Ausbildungsvergütung, sie bekommt 149 € Wohngeld sowie 184 € eigenes Kindergeld. Sie lebt mit ihrem kleinen Sohn in einer eigenen Wohnung (will dann aber irgendwann zu ihrem Freund ziehen). Eigentlich dachte ich, dass ihr nach der Düsseldorfer Tabelle 670 € + 90 € ausbildungsbedingter Mehrbedarf = 760 € zum Leben "zustehen", d.h. die Eltern müßten gar nichts zahlen - ist das richtig gerechnet???? Falls aber von der Nettoausbildungsvergütung ausgegangen wird, wären noch 46 € (pro Elternteil 23€) zu zahlen.
    Vielen Dank schon einmal für eure Antwort.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    1.542

    Standard AW: Unterhalt Volljährige-2. Ausbildung

    Wie alt ist der Sohn deiner Tochter? Wenn er noch unter 3 Jahren ist, wäre vorrangig dessen Vater für den Unterhalt eurer Tochter zuständig. Auch dann, wenn sie eine Ausbildung absolviert.
    Erhält sie für Ihren Sohn Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss? Das sie für ihn Kindergeld erhält, setze ich mal voraus.
    Beim Wohngeld müsste man genau schauen, ob es nicht, zumindest teilweise, Einkommen des Sohnes ist.
    Hat sie schon Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt? Das wäre ebenfalls vorrangig vor dem Unterhalt der Eltern.

    Zitat Zitat von Ronja Beitrag anzeigen
    wären noch 46 € (pro Elternteil 23€) zu zahlen.
    Nur wenn beide Elternteile gleichviel verdienen. Andernfall wird der Unterhalt anhand des Einkommens aufgeteilt.

    Bei der Unterhaltsberechnung wird natürlich vom Nettoeinkommen des Kindes ausgegangen.

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