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Thema: Bafög und Unterhalt

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    3

    Standard Bafög und Unterhalt

    Hallo,

    Bin 22 und im ersten Semester, wohne alleine. Eltern geschieden, habe keinen Kontakt zum Vater und will auch keinen. Bekomme im Moment 235 € Unterhalt von ihm. Muss er eventuell weniger zahlen? Und wer bestimmt das?
    Mein Bafög-Antrag ist noch nicht durch, weil er die Papiere nicht beibringt.

    Danke schonmal für Eure Antworten.

    Carlchen

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    3

    Standard AW: Bafög und Unterhalt

    Haaallooo???

    Kann mir denn keiner helfen?

    Carlchen

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Bafög und Unterhalt

    Sei nicht so ungeduldig!
    Wann hast Du denn den Antrag gestellt?
    Den Kontakt zum Vater mußt Du aufnehmen und ihn auffordern die Einkommensunterlagen vorzulegen. Du mußt die Unterlagen vorzulegen. Deshalb, schreibe Deinen Vater an! Weise ihn auch darauf hin, daß er die Unterlagen direkt ans BAföG-Amt senden kann. Event. schickst Du eine Kopie der "Auflistung der noch fehlenden Unterlagen" mit.
    Dadurch setzt Du Deinen Vater in Verzug.

    Und erst wenn Dein Vater sich weigert oder sich sperrt, erst dann kannst Du einen Antrag auf Vorausleistungen § 36 Abs. 2 BAföG stellen. Und überlassen den MA beim STW eine Kopie des Unterhaltsurteils (bestimmt noch von der Schulzeit).
    Das würde Vieles erleichtern.
    Weise die MA beim STW darauf hin, daß Du einen Anspruch auf eine Abschlagzahlung hast, z. B. § 51 Abs. 2 BAföG.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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