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Thema: Unterhalt in "zweitem" Studium

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Unterhalt in "zweitem" Studium

    Huhu,

    Ich hab einmal die Frage ob meine Frau gegenüber Ihren Erzeuger unterhaltsberechtigt ist.
    Sie ist 26, studiert noch. Sie bekommt kein Bafög mehr, weil sie Ihren Studiengang nach 7 Semestern wegen psychischen Problemen gewechselt hat, das Bafög Amt erkennt dies nicht als triftigen Grund für einen Studienwechsel an.
    Ihre Mutter wohnt schon seit einer Weile nicht mehr mit ihrem Erzeuger zusammen, er ist auch nicht erwerbstätig, hat also keine Einkünfte. Hat meine Frau jetzt trotzdem Anspruch auf Unterhalt von Ihm?

    Herzlichen Dank!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    1.542

    Standard AW: Unterhalt in "zweitem" Studium

    Deine Frau = verheiratet. Du bist für den Unterhalt deine Frau zuständig, ihre Eltern höchstens noch, wenn du nicht leistungsfähig bist. Da aber nichtmal das BAföG-Amt für den Studiengangwechsel einen triftigen Grund gesehen hat, dürfte das auch bei Unterhaltsforderungen schwer zu begründen sein. Evtl. einen Anwalt hinzuziehen, was sich aber zumindest beim Vater (ich finde das andere Wort schrecklich, möchtest du später mal so von deinen Kindern bezeichnet werden?) nicht lohnen dürfte:

    Zitat Zitat von LTStudent Beitrag anzeigen
    er ist auch nicht erwerbstätig, hat also keine Einkünfte.
    Wie war das nochmal mit "nackter Mann" und "Tasche"

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