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Thema: Was nun? - Auszug wegen Streit mit Stieffamilie

  1. #1
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    Unglücklich Was nun? - Auszug wegen Streit mit Stieffamilie

    Hallo an alle.
    Ich hoffe sehr, hier Hilfe zu bekommen.
    Ich werde noch dieses Jahr 20, habe mein Fachabitur grade gemeistert und fange am 01.08 diesen Jahres eine Ausbildung zur Industriekauffrau an.
    Eigentlich wohne ich noch bei meiner Mutter und ihrem neuen Mann, meine Eltern sind geschieden, mein Vater bezahlt bis August noch Unterhalt.
    Es kriselt schon seit längerem bei uns, ich habe häufig Streit zuhause. Mein kleiner Halbbruder sowie mein Stiefvater machen mir dort das Leben zu Hölle.
    Heute ist die Sitaution eskaliert, es hat wahnsinnig gekracht, so sehr, dass ich ein paar Sachen gepackt habe und nun bei meinem Freund unterkommen konnte.
    Was nun? Ich möchte nicht zu meinem Freund ziehen, das Risiko ist mir zu hoch, dass es nicht klappen könnte.
    Zurück nach Hause wäre auch nicht optimal, es klappt einfach nicht mehr. Zudem müsste ich während meiner Ausbildung 100-150€ Kostgeld abgeben, obwohl ich kaum Zuhause bin.
    Was für finanzielle Unterstützung steht mir zu?
    Gerne würde ich mir ein kleines Zimmer mieten, doch wie würde ich dies von knapp 650€brutto Ausbildungsvergütung finanzieren können?
    Es wäre sehr hilfreich, wenn ich von euch ein paar Hinweise bekommen würde... Bin ratlos

    Danke schonmal im Vorraus!
    Nadia

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    wenn du ausziehst, kannst du das kindergeld an dich abzweigen lassen. sollte es so sein, dass es zu hause nicht mehr auszuhalten ist (muss nachgewiesen werden), würde dir sogar hartz iv zustehen, wenn du ausziehst. dies aber so durchzuziehen ist kein pappenstiel

    auch müssten dir deine eltern weiter unterhalt zahlen, weil sie verpflichtet sind, dir die erste ausbildung zu finanzieren (entweder durch naturalunterhalt: unterkunft und nahrung oder barunterhalt)

  3. #3
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    Du kannst auch mal versuchen BAB -Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen. Geh mal zur Arbeitsagentur. Dieses Antragsverfahren dürfte einfacher sein als das bei Hartz 4

  4. #4
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    Danke erstmal für die schnellen Antworten.
    Ich habe mich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gesetzt.
    Ich müsste erst einen Mietvertrag vorlegen, damit der Satz für die BAB errechnet werden kann.
    Auf der Internetseite der AfA ist die BAB jedoch so beschrieben, dass es nur Auszubildenen zusteht, die auf Grund des Ausbildungsortes von zuhause wegziehen müssen.
    Kindergeld würde an mich weitergeleitet werden, sobald mein Vater keinen Unterhalt mehr an mich zahlt. Meine Mutter dürfte dann auch keinen bezahlen.
    Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht alles zu risikoreich ist, einen Mietvertrag zu unterschreiben, wenn ich nicht genau weiß, ob mir BAB zusteht.
    Würde mir BAföG zustehen?
    Nadia

  5. #5
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    Nein BAföG gibt es nur für rein schulische Ausbildungen, für betriebliche Ausbildungen gibt es BAB

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