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Thema: Unterhalt an Tochter oder Mutter?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Unterhalt an Tochter oder Mutter?

    Ich habe ein kleines Problem, hinsichtlich des Unterhalts an meine beiden Kinder.
    Meine beiden Kinder La 20 und Lu 15 Jahre alt. Beide wohnen bei der Mutter.
    Soweit ich mich im Internet informieren konnte, müsste ich den Unterhalt an meine ältere Tochter, seit dem sie 18 ist, direkt auf ihr Konto überweisen. Bis jetzt überweise ich den Unterhalt aber immer noch auf das Konto meiner Exfrau. Wie meine Tochter La 20, dass dann mit ihrer Mutter ausmacht, Zwecks Kost und Logie usw. ist eine Sache zwischen diesen Beiden. Oder?
    Oder muss ich den Unterhalt auf das Konto meiner Exfrau überweisen, solange meine Tochter La 20 bei ihr wohnt?

    So jetzt möchte meine Tochter La 20, das Alter hat sie ja, mit ihrem Freund zusammen ziehen. Mit dem Unterhalt von mir und ihrem Azubi- Gehalt würde es finanziell zu schaffen sein, eine eigene Wohnung zu mieten. Jetzt habe ich wiederum im Internet gelesen, dass ein erwachsenes Kind Anspruch hat, von allen Elternteilen Unterhalt einzufordern. Je nach den Verdiensten der Eltern gestaffelt. Nur wird LA 20 nichts von ihrer Mutter zu erwarten haben. Aber das ist etwas anderes, auf dass ich hier nicht weiter eingehen möchte. Meine Unterstützung hat sie.

    Des weiteren habe ich gelesen, dass der Jenige, der den meisten Unterhalt an seine erwachsenen Kinder bezahlt, Anspruch auf das Kindergeld hat. Ist das richtig?

    Sind meine Annahmen richtig oder begehe ich einen Denkfehler?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Unterhalt an Tochter oder Mutter?

    Laß es drauf ankommen...
    ein kurzes Schreiben an die Mutter über Deine Absicht, ab sofort den Unterhalt direkt an die Tochter LA zu überweisen.
    Wie sich dann Mutter und Tochter einigen, ist dann nicht Dein Problem.
    Ob die Tochter jeweils 5 € an die Mutter für den Gebrauch der Waschmaschine zahlen muß, ist eine Angelegenheit "unter Frauen".
    Nur, da Deine Tochter um die Direktüberweisung des Unterhalts gebeten hat, mußt Du ihr den Unterhalt auch überweisen. Ob es die Mutter will, steht auf einem anderen Blatt Papier: "Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was"
    Und Kindergeld...
    Was steht denn in dem Unterhaltsurteil oder zahlst Du Unterhalt aufgrund einer privaten und anwaltfreien Regelung?
    Die Höhe des Kindergeldes ist i. d. Regel beim Unterhalt berücksichtigt worden 50/50.

    Ggf. rufe bei der Kindergeldkasse an. Dort wird Dir kostenlos und unbürokratisch (hoffentlich) geholfen.
    Möge Dir der Frieden mit "Deinen Frauen" erhalten bleiben

  3. #3
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Unterhalt an Tochter oder Mutter?

    Den Unterhalt kann deine volljährige Tocher erhalten, die Mutter hat damit nichts mehr zu tun. Du kannst seit der Volljährigkeit die Zahnlungen an deine Ex canceln und direkt an deine Tochter überweisen. Auch wenn deine Tochter auszieht, ändert sich nichts an der Unterhaltspflicht, so lange sie sich noch in Ausbildung befindet.

    Auf das Kindergeld hat nur das Kind Anspruch oder das Elternteil, bei dem es lebt. Dadurch, dass deine Tochter bei der Mutter ausziehen möchte, kann sie das Kindergeld an sich abzweigen lassen. Dieses wird allerdings in voller Höhe auf den Unterhalt angerechnet, mindert also den Bedarf.

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