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Thema: Unterhalt bei Pflichtpraktikum im Ausland

  1. #1
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    Ausrufezeichen Unterhalt bei Pflichtpraktikum im Ausland

    Hallo!

    Ich studiere schon seit 2 Jahren in Holland und bekomme sowohl Unterhalt von meinem Vater, als auch Bafoeg...

    Von Februar bis Juli hab ich ein Pflichtpraktikum im Ausland gemacht (dieses Praktikum im Ausland zu machen war ebenfalls Pflicht).

    Unterhalt bekomme ich wenn ich in Holland studiere ganz normal nach dem Bedarf der Düsseldorfer Tabelle (640€). Nun hat sich ja fuer die Zeit in der ich im Ausland (USA) gewohnt und das Praktikum gemacht habe, mein Bedarf doch sicherlich erhoeht (Der vom Bafoeg-Amt errechnete Bedarf hat sich in dieser Zeit um 300 Euro erhoeht.)

    Wo kann ich mir diesen Bedarf fuer die 6 Monate im Auslandspraktikum errechnen lassen oder ihn gegebenenfalls schon finden?

    Waere super wenn ihr mir helfen koenntet...! Ich find irgendwie nicht wirklich was raus!

    MfG,
    Petra!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Unterhalt bei Pflichtpraktikum im Ausland

    Ich kann dir gerade nicht ganz folgen. Ist das Pflichtpraktikum bereits absolviert oder wirst du es noch machen, und wenn ja, wo. Und wie hat sich der Bedarf um 300 Euro erhöht, von welchem Basiswert gehst du aus?

  3. #3
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    Standard AW: Unterhalt bei Pflichtpraktikum im Ausland

    Ok... also das Praktikum wurde bereits absolviert und zwar von Feb 2011 - einschl. Juli 2011.
    Normalerweise liegt mein Bafoeg-Bedarf immer so um die 550-600€. Fuer die Praktikumszeit hab ich dann bei der Auslandsbafoegstelle in Hamburg Bafoeg beantragt, da diese fuer Praktika in den USA zustaendig ist... Und bei dieser Bafoeg-Rechnung ist ein Bedarf von ueber 800€ rausgekommen.

    Hast du denn meine Grundfrage verstanden? Also quasi: Ob sich der Bedarf lt Düsseldorfer Tabelle auch erhöht wenn man ein Pflichtpraktikum im Ausland macht?

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