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Thema: Bafög beantragen und Unterhalt

  1. #1
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    Standard Bafög beantragen und Unterhalt

    Hallo Forengemeinde,
    Kurz: ich bin seit Jahren Zahlvater, die Tochter lebt ohne Kontakt zu mir weit weg bei der Kindesmutter.

    ich bin etwas verwirrt...
    Habe soeben mit "meiner" RAin telefoniert, die mich im Ernstfall immer (gut) berät und vertritt wenn turnusmäßig die Anfragen wegen Unterhalt kommen (Einkommensüberprüfung).
    In diesem Gespräch ging es unter anderem um die Unterhaltsneuberechnung anläßlich des anstehenden 18. Geburtstages meiner Tochter, weil ja nunmehr auch die Kindesmutter Unterhaltstechnisch mit ins Boot kommt.

    Im weiteren Verlauf des Gespräches ging es um Bafög.
    Nun habe ich immer wieder seitens der Moderatoren hier im Forum gelesen, das angehende Studenten(innen) sich um Bafög kümmern müßten. Jetzt höre ich von meiner RAin das dies nicht der Fall sei...
    Meine Tochter währe demnach NICHT verpflichtet(!) Antrag auf Bafög zu stellen (nur) damit sich meine Unterhaltspflicht reduziert... Es stünde meiner Tochter frei grundsätzlich den vollen Unterhalt von den Eltern einzufordern - völlig unabhängig davon ob Bafög-Anspruch bestünde oder nicht.
    Andererseits ist es sehrwohl so, daß , wenn Bafög gezahlt wird dieser auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird...
    Ein seltsamer "Teufelskreis", der die Frage aufkommen lässt, ob es nicht seitens des Studenten dumm ist/wäre, als Solcher Bafög zu beantragen (welches der Student später ja zurückzahlen muß) der die Unterhaltspflicht der Eltern reduziert..., oder sich gleich den vollen Unterhalt von den Eltern bezahlen läßt welcher nicht zurückzuzahlen ist...
    Was stimmt nun?

    Gruß Kakadu59

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Bafög beantragen und Unterhalt

    Hat denn deine Anwältin auch eine Grundlage dafür, wieso Studenten kein BAföG beantragen müssen?

    Es gab mal im Jahr 2005 (kann also schon betagt sein) ein Urteil des OLG Schleswig-Holstein (Az. 15 UF 75/05 vom 24.08.2005), dass Studenten einen BAföG Antrag stellen müssen, wenn sie einen Anspruch haben. Ansonsten wird BAföG beim Unterhaltsanspruch fiktiv angerechnet, so dass der Unterhaltsanspruch reduziert wird.

    Aber wie gesagt, das Urteil ist mittlerweile 6 Jahre alt, kann also sein, dass es durchaus neue Regelungen dazu gibt. Aus diesem Grund wäre es nicht verkehrt, wenn deine RAin eine Quelle für diese These hätte.

  3. #3
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    Standard AW: Bafög beantragen und Unterhalt

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Hat denn deine Anwältin auch eine Grundlage dafür, wieso Studenten kein BAföG beantragen müssen?

    Es gab mal im Jahr 2005 (kann also schon betagt sein) ein Urteil des OLG Schleswig-Holstein (Az. 15 UF 75/05 vom 24.08.2005), dass Studenten einen BAföG Antrag stellen müssen, wenn sie einen Anspruch haben. Ansonsten wird BAföG beim Unterhaltsanspruch fiktiv angerechnet, so dass der Unterhaltsanspruch reduziert wird.
    Zu blau: Nein- zumindest keine "rechtlich" verwertbaren (also nix mit §§ oder Urteilen oder so, im Prinzip das, was ich eingangs schon geschrieben habe)

    Zu Schwarz: hatte ich im nachhinein auch gelesen und es hat mich noch mehr verwirrt...
    Werde nochmal nachhaken (mit dem Urteil des OLG und hier berichten).

    Ansonsten: für weitere Tips bin ich dankbar....

    MfG. Kakadu59

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