Hallo,
mir stellt sich gerade beim Thema Unterhalt eine neue Frage, ich hoffe ich bekomme hier gute Antworten!
Zu mir: Ich bin >21 und mache zur Zeit eine Ausbildung, welche aus 2 Jahren schulischer Ausbildung (ich bezahle Schulgeld jeden Monat) und einem halben Jahr Praktikum mit einer tariflichen Vergütung von 500€ brutto besteht. Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern, meine Eltern sind geschieden. Unterhaltspflichtig ist nur mein Vater. Ich habe die letzten Jahre, da ich >21 und ausgezogen bin 640€ Unterhalt von meinem Vater bekommen, wovon ich das Schulgeld bezahlt habe. Mein Vater bezieht das Kindergeld.
Meine Frage: Wie geht das nun weiter wenn
1. Ich irgendwann 25 werde und mein Vater kein Kindergeld mehr für mich bekommt? Betrifft mich das?
2. ich mein Praktikum beginne bei dem ich 500€ abzüglich Sozialversicherung und KV bekomme (Übrig bleiben dann so ca. 400€ netto)? Wieviel Unterhalt muss mir mein Vater dann noch zahlen?
Wie ist das eigentlich mit dem Schulgeld, hätte mein Vater das zahlen müssen oder war das sowieso meine Sache?
Oft habe ich nämlich diesen Satz gefunden:Hätte somit mein Vater das Schulgeld zahlen müssen?WICHTIG: In den Bedarfsbeträgen (die sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergeben, sind Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, sowie Studiengebühren nicht enthalten!!!
Da ich mich dann selbst krankenversichere, wird das zu dem Unterhalt den ich bekomme dazuaddiert?
Ist für mich ganz ganz wichtig und über schnelle Antworten würde ich mich freuen! Denn dann weiß ich wie ich seinen Fragen gegenübertreten muss! Im Internet fand ich leider keine konkreten Angaben.
Viele Grüße und lieben Dank schonmal,
bumblebee
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:19 Uhr)
Weiß denn keiner was dazu? :-((
während des schulischen Teils der Ausbildung hast du Anspruch auf BAföG , Das msust du auch beantragen um den Unterhalt von Deinem Vater zu mindern. Wenn ich richtig rechne wirst Du bis Ende der Ausbildung Kindergeld bekommen, da Du ja erst 21 bist und die Ausbildung wohl nur 3 Jahre geht.
Im Praktikum wird Deine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld vom Bedarf abgezogen sodass Dein Vater dann nur die Differenz zu 640 € zahlen muss.
Das Schulgeld muss Dein Vater nicht zahlen, es sei denn er hätte sich vor Deiner Anmeldung dort dazu bereit erklärt. Es gibt ja schließlich auch öffentliche Schulen
Gruss Andy
BAföG bekomme ich nicht, da mein Vater zu viel verdient. Ich bekomme nur noch diesen Monat Kindergeld, werde schon 25 ;-) wenn ich das nicht mehr bekomme darf mein Vater mir das ja auch nicht mehr abziehen, zahlt somit mehr, oder?
Mein Vater hat weder zugestimmt noch abgelehnt das Schulgeld zu zahlen, ich habs halt einfach gezahlt.
Nein, in der Ausbildung gibt es eben keine öffentlichen Schulen auf die ich gehen könnte um den selben Abschluss zu erhalten! Sieht das ganze dann anders aus? Zählt dass dann zu Sonderbedarf und mein Vater muss es zahlen? Denn ich hatte ja keine andere Wahl.
Vielen Dank aber schonmal!
Gruß,
bumblebee
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:02 Uhr)
nein wenn Du das vorher nicht mit ihm abgesprochen hast, muss er nicht zusätzlich zahlen. Das hast Du so geplant und ohne Absprache mit ihm ist er in keiner Weise verpflichtet zusätzlich zum Unterhalt auch noch Schulgebühren zu bezahlen.
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:03 Uhr)
Wenn ich die Möglichkeit einer öffentlichen PTA-Schule ohne Schulgeld gehabt hätte, hätte ich sicherlich auch die lieber gewählt. Gibt es aber nicht. In diversen Texten lese ich immer wieder dass Kinder frei entscheiden können welche Ausbildung sie machen. Hätte ich nun nicht das Geld dazu (ich habe nebenher arbeiten können um mir das Schulgeld zu finanzieren) gehabt, hätte ich die Ausbildung also nicht machen können weil mir mein Vater das Schulgeld nicht zahlen muss? Hast du eine Quelle dazu? Bzw. wieso kannst du das mit Sicherheit so sagen?
Lieben Dank schonmal!
dann guck mal im BGB nach Sonderbedarf. Den muss man vorher geltend machen. Sprich Du hättest Deinen Vater vor der Ausbildung an der Privatschule zur Kostenübernahme auffordern müssen. Jetzt mittendrin geht das nicht mehr. Somit musst Du die Schulkosten vom Unterhalt decken
Außerdem hätte Dein Vater nie alleine die 640 zahlen müssen auch wenn Deine Mutter nicht leistungsfähig ist. 640 ist zwar der Bedarf aber ein Elternteil alleine muss immer nur max. das zahlen was sich aufgrund seines Einkommens alleine ergibt. Sei also mal lieber froh dass Du so lange gutes Geld bekommen hast, das Dir in der vollen Höhe möglicherweise gar nicht zugestanden hat.
Wieso hat mir das in voller Höhe gar nicht zugestanden??? Das ist ja mal was ganz neues. Meine Mutter ist definitiv nicht unterhaltspflichtig. Ich habe das Gefühl du gehst davon aus dass mein Vater wenig verdient und ich ihm das Geld aus der Tasche ziehen will. Sorry - so ist das nicht. Dann hätte ich mir das Schulgeld schon längst zahlen lassen und hätte es mir nicht mit Arbeiten selbst verdient.
Deine Mutter ist sehr wohl unterhaltspflichtig vielleicht nicht leistungsfähig aber das ist was anderes. Und ein Elternteil muss nach den Leitlinien der OLG immer nur so viel Unterhalt zahlen wie aufgrund seines eigenen Einkommens allein nach der DT fällig wäre. Ist aber egal, sei froh dass Dein Vater so viel gezahlt hat.
Gruss Andy
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:03 Uhr)
Und nach DT sind das 640€, oder sehe ich das falsch???
Wieso unterstellst du mir ich will meinen Vater abzocken? Und nein, es ist nicht egal, weil davon abhängt wie ich meine Wohnung und Essen bezahlen kann. Bekanntlich wird alles teurer.
ich unterstelle gar nix .
und außerdem schreibst Du im ersten Thread dass du 21 bist, dann 2 Posts später dass Du schon bald 25 wirst. Was denn nun ? Wann hast Du denn mit der Ausbildung begonnen bzw. wie lange geht das denn noch ??
Fakt ist dass Dein Vater Dir 640 € zahlt bzw. gezahlt hat und mehr z.B. für Schulgebühren nicht zu zahlen ist, weil Sonderbedarf vorher abzuklären ist.
Und dass alles teurer wird, nun das ist nix neues, damit darfst Dich nicht nur Du sondern auch alle anderen auseinandersetzen
Das schrieb ich in meinen ersten Post, und 25 ist größer 21, richtig? Und ob ich nun 21, 22 oder 26 bin ist egal.Zu mir: Ich bin >21
Die Ausbildung mache ich seit 1 3/4 Jahren und sie geht noch ca ein 3/4 Jahr.
Sonderbedarf ist doch per Definition (darf ich hier auf das von dir angesprochene BGB zurückgreifen?) Bedarf der nicht abzusehen ist. Sprich mein Schulgeld wäre als Mehrbedarf anzusehen und nicht als Sonderbedarf. Nur weil ich vor 2 Jahren noch nicht wusste, dass ich das von meinem Vater einfordern könnte (und das war meine Frage: Hätte ich es können, rein hypothetisch und rechtlich), heißt das doch nicht dass ich den Anspruch (falls er bestünde) jetzt nicht mehr geltend machen könnte???und mehr z.B. für Schulgebühren nicht zu zahlen ist, weil Sonderbedarf vorher abzuklären ist.
weisst was, wenn Du alles sooo genau weisst oder zu wissen meinst warum fragst du denn dann hier. Nimm Dir am besten einen Anwalt, den gibts für *arme* Unterhaltsempfänger vom Staat bezahlt und versuch von Deinem Vater die Schulgebühren zu bekommen. Vielleicht traust Du Dich dann auch das Ergebnis hier bekannt zu geben -ich freu mich schon drauf-
Und wie alt Du bist ist mir wurscht nur trägt es nicht zur Glaubwüridigkeit Deiner Fragen bei wenn ständig andere Angaben kommen,
Hey, ich weiß nicht alles genau, sonst würd ich hier nicht fragen. Nur antwortest du in allen deinen Post's immer sehr, sagen wir es mal, kritisch gegenüber "Kindern", die Unterhalt von ihren Eltern möchten. Ich finde das ist unser gutes Recht und da gibts nix zu kritisieren dran.
Selbstverständlich würde ich das Ergebnis hier bekannt geben. Ich gebe nicht ständig andere Angaben. Da es rein rechtlich keinen Unterschied macht ob ich 22, 23 oder 25 bin, sondern nur ob minderjährig, volljährig, über 21, ausgezogen oder bei einem Elternteil lebend, reicht die Angabe dass ich über 21 und ausgezogen bin zur Beurteilung ja wohl aus. Sorry dass ich meinen Post möglichst kurz halten und nicht mit unnötigen Dingen belasten wollte.
Rechtfertigen werde ich mich hier sicherlich nicht. mit deinen "kritischen" Post's bist du da allerdings auch nicht sehr glaubwürdig, außerdem würde sich jeder hier bestimmt über Quellenangaben zu deinen Äußerungen freuen. Das ist normalerweise auch üblich. Aprospos Quelle: Wo steht dass "arme Unterhaltsempfänger" einen Anwalt vom Staat bezahlt bekommen? Welche Schritte muss ich dazu machen?
Du kannst Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch nehmen. Die Vordrucke dafür hat normalerweise der Anwalt allerdings würde ich hier eher einen Gang zum Amtsgericht empfehlen, die stellen das auch aus. Damit kannst Du zum Anwalt und gegen eine geringe Gebühr kannst Du Dich beraten lassen. Sollte es zu einer Klage kommen wird der Anwalt und die Gerichtskosten über die sog. Prozesskostenhilfe bezahlt. Aber Vorsicht , die zahlen nur wenn Erfolgsaussichten bestehen und das ...............???????? wage ich mal zu bezweifeln.
Geändert von Pikary (22.12.2008 um 22:05 Uhr)
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