Hallo, kann mir jemand weiterhelfen?
Mein Sohn (18) möchte ausziehen da wir uns nicht besonders gut verstehen. Ich beziehe z. Zt. Unterhalt für ihn von meinem Ex-Mann, Kindergeld und gehe selbst arbeiten.
Mein Sohn geht noch zur Schule, macht voraus. nächstes Jahr sein Abi, danach wahrscheinlich Bund anschl Studium o.ä. . Muss, wenn ja wie berechnet sich das, Unterhalt zahlen obwohl ihm die Möglichkeit ja gegeben wird bei uns (bin neu verh.) zu wohnen,essen,Möbel ... ?
also erstmal steht Dir der Unterhalt vom Vater eigetnlich nicht mehr zu sondern beide Elternteile sind ab 18 dem Sohn zu Barunterhalt verpflichtet. Es sei denn der Sohn hätte Dir für den Bezug des Unterhalts vom Vater eine Vollmacht gegeben. Deinen Anteil am Barunterhalt kannst Du natürlich mit freier Unterkunft und Verpflegung verrechnen.
Wenn Du ihm weiterhin diese Leistungen also Wohnen, waschen essen putzen anbietest kann er zwar ausziehen aber an Dich keine Ansprüche stellen.
Gruss Andy
heisst das, dass mein Sohn den Kindesunterhalt von seinem Vater auf sein Konto überweisen lassen kann? (ohne mich darüber zu informieren?) oder was bedeutet das mir der Unterhalt nicht mehr zusteht? Berechnet sich der "Barunterhalt" den ich zahlen müsste(bzw. mir Verpfl.... verrechnen) auch nach der Ddorfer Tabelle?
ja der Gesamtunterhalt für den Volljährigen rechnet sich i.d.R. nach Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Diesen Betrag müssen beide Elternteile im Verhältnis ihrer Einkünfte zusammen erbringen Und ja der Sohn kann sich den Unterhalt des Vaters auf sein Konto zahlen lassen. Dich geht dieses Geld nichts mehr an
was heisst denn Gesamtunterhalt, wie berechnet sich der. Heisst das, dass das Einkommen meines Exmannes mit meinm Einkommen zusammengezogen wird, dann der Unterhalt nach Stufe 4 anteilig dem Einkommen verteilt wird??
Vielen Dank für deine Hilfe.![]()
ja genau das heisst es. Allerdings muss jeder Elternteil nicht mehr zahlen als sich aufgrund seines alleinigen Einkommens an Unterhalt ergibt.
Gruss Andy
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