Ich habe die Regelszudienzeit für mein Studium überschritten und bekomme nun kein bafög mehr. Mir stehen jetzt nun lediglich Kindergeld und der Unterhalt von meinen Eltern zu. Dieser Betrug auf Grund des bafögs für beide unter 100 euro, die sie mir zahlen mussten. vor dem beginn des studiums bekam ich deutlich mehr unterhalt. nun ist meine frage: muss der unterhalt der mir nun zusteht neu berechnet werden oder ist es der selbe satz ,den ich zu zeiten des bafögs bekommen habe?
im voraus schon einmal vielen Dank für die Hilfe!
Anna
Ich denke, hier müsste zunächst die Frage geklärt werden, warum die Regelstudienzeit überschritten wurden und um welchen Zeitraum. Denn nach der Überschreitung der Regelstudienzeit verlierst du nicht nur den Anspruch auf BAföG, du kannst auch den Anspruch auf den Unterhalt durch die Eltern verlieren.
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