Hallo,
ich hab auch mal wieder eine Frage:
Meine Stieftochter ist 19 Jahre alt und macht ihr Abitur,
ist also privilegiert und mein Mann zahlt Unterhalt.
Sie hat einen 400€ Job, jetzt meine Frage, wird das
Geld als Einkommen gerechnet, so daß sich der
Unterhalt dadurch reduziert oder aufhebt oder zählt der
400€ Job nicht, weil sie noch privilegiert ist?
Danke für Eure Antworten,
liebe Grüße Clia
Grundsätzlich ist die Anrechnung des Einkommens immer eine Einzelfallentscheidung, da es keine klare Grenze zwischen einer Taschengeldaufbesserung und einer Erwerbstätigkeit gibt.
In eurem Fall, Tochter 19 und Abiturientin wird es darauf hinauslaufen, dass das Einkommen aus dem Nebenjob nicht angerechnet wird.
Wäre deine Tochter jetzt älter und sich z.B. in einem Studium befinden, würde die Sache wieder anders aussehen können.
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