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Thema: Unterhalt für 18-jährigen, keine Ausbildung nur Praktikum

  1. #1
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    Standard Unterhalt für 18-jährigen, keine Ausbildung nur Praktikum

    Hallo,

    mein Sohn ist 18, wohnt seit 4 Monaten bei seiner Schwester (Rauswurf wg. Kiffen etc.), hat jetzt die Schule fertig, keinen Ausbildungsplatz. Dafür ein einjähriges unbezahltes Praktikum evtl. mit der Aussicht auf einen Ausbildungsplatz 2012. Nun möchte er in eine WG ziehen und Unterhalt beziehen.

    Was steht ihm da zu? Vater zeitweise nicht auffindbar, hat nie Unterhalt bezahlt, keine Einkommensauskunft zu erwarten. Ich 1900 € netto.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Unterhalt für 18-jährigen, keine Ausbildung nur Praktikum

    Hallo sims1201,

    wenn das Praktikum für die (voraussichtliche) Ausbildung vorgeschrieben ist bzw. wenn durch das Praktikum tatsächlich ein Ausbildungsplatz zu erhalten wäre, könnte dein Sohn durchaus Unterhalt verlangen.

    Hier kommt es aber tatsächlcih darauf an, inwieweit das Praktikum zum Ausbildungsplatz führt.

    Hier geht es bei der Unterhaltspflicht darum, dass die Eltern den "Zeitvertreib" der Kinder nicht finanzieren müssen. Dies wäre ja der Fall, wenn das Praktikum nicht zum Ausbildungsplatz führen würde und auch in keiner anderen Form der Berufsausbildung dienen würde.

    LG

    Tinchen

  3. #3
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    Standard AW: Unterhalt für 18-jährigen, keine Ausbildung nur Praktikum

    Hallo Tinchen,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das Praktikum ist mit Sicherheit nicht vorgeschrieben. Er hat nur die Vorraussetzung für das zweite Jahr Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife nicht geschafft und das jetzt so als Notlösung benutzt.
    Ob er nach dem Jahr die Ausbildung bekommt - keine Ahnung.

    Er bemüht sich momentan darum, dass er über das Arbeitsamt (BBQ) evtl. gefördert wird.

    Schönes WE

  4. #4
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    Standard AW: Unterhalt für 18-jährigen, keine Ausbildung nur Praktikum

    So seit gestern gibt es Neuigkeiten - das Kind hat einen Namen d. h. (EQ) Einstiegsqualifizierung, was bedeutet einen Praktikumsplatz zu haben, mit Berufsschulpflicht und Förderung durch die Arbeitsagentur.
    Wie sieht es denn in diesem Fall aus mit Unterhaltsansprüchen?

    Schönen Tag euch allen

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Unterhalt für 18-jährigen, keine Ausbildung nur Praktikum

    Hallo sims1201,

    der Unterhaltsanspruch bleibt auch bei einem EQJ bestehen. Die Förderung der Arbeitsagentur wird allerdings auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, also kürzt den Unterhalt.

    LG

    Tinchen

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