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Thema: Unterhalt ab 18 wenn keine Ausbildung oder Schule

  1. #1
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    Frage Unterhalt ab 18 wenn keine Ausbildung oder Schule

    Tochter wird nächsten Monat 18. Wohnt beim der Mutter. Ich bin unterhaltspflichtig mit unbefristetem Unterhaltstitel.

    Die Tochter hat jetzt die Schule jetzt mit Hauptschulabschluss beendet und keinen Plan wie es jetzt weitergeht. Sie hat bisher weder einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, noch macht sie eine schulische Weiterbildung.

    Kann ich nun wenn sie 18 ist auf Herausgabe des Titels klagen, ohne weiter Unterhaltsansprüche erfüllen zu müssen?

    Ich habe gehört ich muss nur weiter anteilsmäßig Unterhalt bezahlen, wenn sie nachweislich eine Ausbildung absolviert oder weiter die Schule besucht.

    Danke schon mal!

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: Unterhalt ab 18 wenn keine Ausbildung oder Schule

    Zitat Zitat von Mausizahn Beitrag anzeigen
    Tochter wird nächsten Monat 18. Wohnt beim der Mutter.....

    Ich habe gehört ich muss nur weiter anteilsmäßig Unterhalt bezahlen, wenn sie nachweislich eine Ausbildung absolviert oder weiter die Schule besucht.

    Danke schon mal!
    Hallo, meines Erachtens ist das was Du gehörst hast, unerheblich.
    Auch wenn die Aussage nicht unbedingt verkehrt ist. Aber ich denke, Du hast ein anderes Problem.

    Zitat Zitat von Mausizahn Beitrag anzeigen
    ... Ich bin unterhaltspflichtig mit unbefristetem Unterhaltstitel.
    .....
    Solange dieser Titel besteht, dient er als Grundlage für Forderungen. Zunächst wäre also der Status "unbefristet" abzuändern.
    Sollte dies von einem Gericht sein, dann müsstest Du diesen Weg gehen.
    Ist es eine Jugendamtsurkunde, musst Du dich dorthin wenden, wegen der Abänderung.

    Letzlich wäre wahrscheinlich der Gang zu einem Rechtsanwalt zu empfehlen.

    Solltest Du den Begriff "unbefristeter Unterhaltstitel" nicht im rechtlichen Sinne gemeint haben, so müsstest Du nochmal erklären, wie Du das meinst.

    Evtl. melden sich noch andere hier auf deinen Beitrag.
    Möge man mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

    Nachtrag: Evtl. hat Dein Titel jedoch auch eine Befristung hinsichtlich Alters ?
    Geändert von dms (23.07.2011 um 18:11 Uhr) Grund: siehe Nachtrag

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