Hallo,
mein Frage ist etwas kompliziert.
Meine Tochter hat letztes Jahr mit Ihrem Freiwilligen Sozialen Jahr angefangen, dieses geht bis Ende Juli diesen Jahres. Sie bekam 180 € Taschengeld und da Sie im April 18 wurde und nachdem mich das Jugendamt informiert hatte das ich nun nicht mehr Unterhaltspflichtig sei habe ich seit April keine Unterhalt mehr gezahlt. Nun macht Sie ab September die FOS und ihre Mutter hat ihr erzählt das nachwie vor eine Unterhaltspflicht von meiner Seite aus bestehen würde. Stimmt das??? Es handelt sich ja nicht um eine Ausbildung im klassischen Sinne.
LG
Klaus
Wie, kann mir da niemand ne Antwort geben???
Lesezeichen