Hallo,
ich bin 19, gerade mit Abi, wohne bei meinem Vater (habe also getrennte Eltern) und lasse z.Zt. den Unterhalt ausrechnen, der mir zusteht.
Beim Amtsgericht wurde mir gesagt, dass mein Vater mir gegenüber nur Unterhalt in Form von Naturalien schuldig ist(da ich bei ihm wohne) und das er mir (weil ich ja bei ihm wohne) auch die berechnung zahlen muss.
Mein Anwalt hat mir aber gesagt, dass, da ich über 18 bin, mein Vater mir gegenüber (theoretisch) barunterhaltspflichtig ist, also nicht nur in Form von Naturalien. Davon war ich bisher auch ausgegangen.
Jetzt im Nachhinein des Gesprächs stellt sich mir die Frage, ob mein Vater dann überhaupt die Berechnung des Unterhalts bezahlen MUSS oder ob er nicht auch sagen kann, dass ich das (nur theoretisch, da ich von ihm z.Zt. nur Taschengeld bekomme und nichts selbst verdiene) oder meine Mutter das (mit-)bezahlen muss/soll.
Ich finde es schwierig da auf irgendeine Meinung zu vertrauen, da ich jetzt bereits mehrfach die Erfahrung gemacht habe, dass die zuständigen staatlichen Behörden nicht richtig Bescheid wissen.
Kann mir hier vielleicht jemand helfen?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Haargummi
Hallo Haargummi,
bei wem lässt du den Unterhalt berechnen, bei deinem Anwalt oder beim Jugendamt?
Uns, willst du den Unterhalt berechnen lassen, den dein Vater dir zahlen muss oder den Unterhalt, den du von deiner Mutter zu bekommen hast?
Wenn du schon einen Rechtsanwalt damit betraut hast, müsste er dir doch eigentlich deine Frage beantworten können.
LG
Tinchen
Ich lasse das von einem Rechtsanwalt ausrechnen und es geht um die Berechnung dessen was meine beiden Eltern mir zahlen müssen.
Ja, das ist mir ja erst hinterher eingefallen.
Momentan läuft es auch über meinen Bruder ud wurde bereits ausgerechnet, hat sich also theoretisch erledigt.
Falls eines meiner Elternteile jetzt aber sagt, dass in die Berechnung noch Aspekte mit rein sollen und wir die Berechnung wiederholen müssen geht das nciht mehr über meinen Bruder, sondern nur über mich.
Und dann bliebe die gleiche Frage...
Hallöchen,
wie das so ist: nichts läuft wie es laufen soll und ich habe wieder ein Problem:
Der Anwalt hat zwar etwas ausgerechnet, allerdings haben offensichtlich mehrere Aspekte in der Berechnung gefehlt und die Berechnung müsste eigentlich mithilfe dieser Aspekte neu durchgeführt werden.
Jetzt sagt aber dder Anwalt, dass er das mit dem Beratungsschein, über den das läuft, nicht noch mal macht, weil er da so wenig Geld für bekommt, wie könnten die Berechnung natürlich selber zahlen aber "das würde sich nicht lohnen" (vom Verhältnis des Wertes zu den anfallenden kosten.
Ich habe beim Amtsgericht nachgefragt und dort wurde mir gesagt, dass das mein Problem wäre und es keine rechtlichen oder sonstwie anderen Möglichkeiten gäbe.
Stimmt das?
Ist das jetzt mein Problem?
Was soll ich tun?
Könnt ihr mir helfen?
Liebe Grüße
Haargummi
Keine Frage, man hat Pflichten, das ist mir klar.
Mir geht es nur darum, dass der Anwalt sagt, er berechnet es nicht noch mal. Allerdings hat der Anwalt Aspekte, die immer mit in eine Berechnung gehören, außer Acht gelassen, die wahrscheinlich das Ergebnis doch noch mal verändern.
Dementsprechend hat der Anwalt seine Arbeit nicht richtig gemacht.
Ich kann ja dem Anwalt nicht sagen, "mach das bitte noch mal". Also kann ich schon, habe ich auch, aber der Anwalt sagt "nö".
DAS ist der Punkt der mich stört.
Im übrigen würde ich das auch selber ausrechnen, wenn ich das könnte, da ich aber nciht weiß wie das geht und keine Ahnung habe, wie ich das ausrechnen soll, stehe ich da.
Oder wisst ihr irgendwas?
Über antworten wäre ich super dankbar!
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