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Unterhaltspflicht für 21-jährige mit Ausbildung

Kindesunterhalt (Volljährige) (Unterhalt)

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2008, 11:33
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Beiträge: 2
Böse Unterhaltspflicht für 21-jährige mit Ausbildung

Hallo,

unsere 21-jährige Tochter hat 2 abgeschlossene Berufsausbildungen von uns finanziert bekommen.
Sie hat jetzt eine eigene Wohnung arbeit aber nur teilzeit und ab und zu hat sie einen Nebenjob.
Generell lebt Sie eindeutig über Ihre Verhältnisse, denn nun hat Sie sich sich auch noch ein Auto auf Kredit gekauft und kann ihre Miete nicht mehr bezahlen. Die ersten Zahlungensrückstände bzw. Mahnungen sind bereits da. Jetzt hat Sie sich auch noch einen hund angeschafft. Auf Ihren Lebensstandart will Sie aber nicht verzichten.
Nun behauptet Sie, daß wir gesetzlich verpflichtet wären Sie bis 25 zu unterstützen bzw. wieder bei uns aufzunehmen.

Welche Rechte haben WIR als Eltern?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2008, 11:39
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Registriert seit: 03.11.2007
Beiträge: 1.373
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Hallo

nach dem BGB sind Eltern zum Finanzierem einer Ausbildung verpflichtet. Nur wenn eine zweite Ausbildung auf der ersten aufbaut bestünde noch Unterhaltpflicht.
Ihr als Eltern seid zu nichts mehr verpflichtet und behaupten kann sie viel. Sie wird von jedem Anwalt und Richter ausgelacht werden, denn Eltern sind nicht verpflichtet den teueren Lebenswandel ihrer Kinder bis zum St. Nimmerleinstag zu zahlen.

Gruss Andy
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2008, 14:24
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Registriert seit: 18.05.2008
Beiträge: 2
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Danke für den schnellen Beitrag.


Ist m.Meinung ja auch logisch - aber in Deutschland weis man ja nie.
Am Sozialamt hatte irgendwer zu Ihr gesagt Sie hätte Ansprüche bis 25.
Aber warscheinlich hat Sie dort falsche oder unvollständige Angaben gemacht.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.05.2008, 15:28
Super-Moderator
 
Registriert seit: 03.11.2007
Beiträge: 1.373
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das Sozialamt sagt viel aber ob sie es durchsetzen können steht auf einem anderen Blatt. Unter 25 jährige bekommen dort keine Hilfen wenn sie noch keine Ausbildung haben, wahrscheinlich war das mit der Aussage gemeint. Aber sie hat ja schon 2 Ausbildungen da geht unterhaltsrechtlich nix mehr.

Gruss Andy
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Stichworte
21jährige , ausbildung , unterhaltspflicht

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