Folgende Situation besteht:
Sohn, 26 Jahre alt, wird im September 27 Jahre.
Derzeit: Studium der Betriebswirtschaftslehre im 6 Semester
Vorher: Ausbildung zum Industriekaufmann (erfolgreich abgeschlossen)
Schule: Abitur im Sommer 2004
Besteht weiter ein rechtlich begründeter Anspruch auf Kindesunterhalt des Vaters??
Hallo,
nein, es besteht keine Unterhaltspflicht.
Die Unterhaltsverpflichtung endet mit dem Abschluß der beruflichen Erstausbildung und einer (i.A. maximal 3monatigen) Karenzzeit danach.
Gruß!
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