Hallo...
nach längerem suchen finde ich leider nicht die zu meinem fall passende antwort...irgentwie ist ja auch jeder anders...
fakten
-mein sohn ist seit diesem monat 18
-er hat grad das abi fertig..erfährt das ergebnis anf. juni
-laut schule ist noch schüler bis 30.07.
-will fsj machen...dann warsch. stud.
-sohn lebt im haushalt der mutter + des stiefvaters
-sie hat kein einkommen..stiefvater ist angestellter
-ein weiteres minderj. kind (10) mit dem stiefvater lebt mit deren haushalt
-ich verdiene 1.750 netto
fragen:
-wie errechnet sich nun der barunterhalt beider seiten ?
-wird für die im haushaltsvorteils ihres mannes lebende mutter ein fiktiver betrag angenommen?
-bin ich während des fsj unterhaltspflichtig?
vielen dank schonmal für antworten..
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noch ne Frage...in einem Beitrag hat der erfahrene benutzer Theo eine Berechnung aufgestellt...ähnlich wie einige andere..
ich würde gerne wissen wo der markierte wert, bzw die
2.475 € herkommen...2.850-519 : 2.475 ???
oder wie dieser sich ermittelt...?
danke für antworten...ich wäre auch für antworten für meinen eigentlichen beitrag dankbar ..
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aus Beitrag kopiert:
Einkommen bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (5% oder nachgewiesene höhere Kosten)
Vater 2.850 €, Mutter 1.425 €
Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle 703 €
abzgl. Kindergeld 184 € (erhält der Vater)
Zahlbetrag 519 €
2.850 € - 900 € Selbstbehalt 1.950 €
1.425 € - 900 € Selbstbehalt 525 €
1.950 € x 519 € / 2.475 € = 409 €
525 € x 519 € / 2.475 € = 110 €
Das Vater muss 409 € Unterhalt zahlen, die Mutter 110 €.
(Vorausgesetzt, der Sohn verfügt über kein eigenes Einkommen.)
Wenn der Sohn die Schule beendet, erhöht sich der Selbstbehalt auf 1.100 €.
hat sich erledigt..jetzt versteh ichs...beide EKs - Selbstbeh addiert..ok...sorry..
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