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Thema: Unterhalt für privilegierten Sohn

  1. #1
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    Lächeln Unterhalt für privilegierten Sohn

    Folgender Sachverhalt,
    mein Sohn wird im Mai 2011 18 Jahre alt, und geht noch zur Schule. Wenn alles gut geht macht er im nächsten Jaht sein Abitur. Seine Mutter ist wieder verheiratet und hat noch einen weitern Sohn vom neuen Ehemann. Kind 12 Jahre alt. Da mein Sohn nun zu den privilegierten Kindern gehört, muss ich ja weiter Unterhalt zahlen bis die Schule beendet ist. Meine Frage wäre nun, muss ich den Unterhalt weiter an die Mutter überweisen oder ab dem 18 Geb. an meinen Sohn? Die Mutter arbeitet halbtags 400,- € Job, kann Sie weiter halbtags arbeiten , oder muss Sie sich nun einen ganztags Job suchen? Da ich nur für ein Kind zahle, werde ich um eine Stufe in der DT hoch gestuft, bleibt diese bestehen oder nicht, wenn das Kind 18 Jahre alt wird? Ja ich weiss, das sind eine Menge Fragen, ich habe auch schon hier im Forum gut mit gelesen, aber leider noch keine richtige Antwort gefunden. Für eure Antworten jetzt schon mal ein Danke schön.

    Grüße Daddy 93

  2. #2
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    Standard

    Da die Mutter ab Mai einem priviligierten Volljährigen Unterhaltspflichtig ist, unterliegt auch sie einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. D.h. ihr Einkommen kann so hochgerechnet werden, als würde sie Vollzeit arbeiten.

    Während eines Studiums oder einer Ausbildung, darf dann aber nur noch das tatsächliche Einkommen der Mutter herangezogen werden.

    Zitat Zitat von daddy93 Beitrag anzeigen
    Da ich nur für ein Kind zahle, werde ich um eine Stufe in der DT hoch gestuft, bleibt diese bestehen oder nicht, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?
    Der Unterhalt für volljährige Kinder wird anders ermittelt als bei Minderjährigen.

    Hier nur ein Beispiel, im Forum gibts noch mehr. Einfach mal umschauen.
    Wieviel Unterhalt muss die Mutter für den 18 j. Sohn zahlen der beim Vater lebt?

  3. #3
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    Standard

    Hallo Theo,
    Danke für Deine schnelle Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet das jetzt.
    1. Keine Höherstufung mehr,wenn das Kind 18 Jahre alt ist. In der DT.
    2. Der Unterhalt muss an das Kind überwiesen werden (ist mir auch lieber so) wenn er 18 Jahre alt ist. Es sei den, er will dass ich es der Mutter überweise.
    3. Beide Einkommen werden zur Unterhaltsberechnung herangezogen.

    Soweit richtig?

    Grüße
    Daddy 93

  4. #4
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    Standard AW: Unterhalt für privilegierten Sohn

    Hallo Theo,

    die Anwältin meines Sohnes ,und mein Anwalt meint das auch, dass man bei einem priviliegierten Kind ( sonst keine Kinder vorhanden bei mir) doch in der DT um 1 Stufe höher gestuft wird.Hier im Forum ist aber die gängige Meinung, dass das nicht der Fall ist. Was stimmt den nun?

    mfg

    daddy 93

  5. #5
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    Standard AW: Unterhalt für privilegierten Sohn

    Hallo,
    wenn ich die aktuelle DT richtig interpretiere liegt die Höherstufung nicht im Alter sondern in der Anzahl der Kinder, für die Du unterhaltspflichtig bist begründet.
    Soll heißen: der Unterhaltssatz (die Zahlenwerte in de jeweiligen Alters-/Einkommensgruppe) in der Düsseldorfer Tabelle ist so ausgelegt/berechnet, als würdest Du für 2 (!) unterhaltsberechtigte Personen zahlen müssen (entweder 2 Kinder oder 1 Kind und ein Ehepartner- wobei die unterhaltsberechtigten Kinder immer Vorrang haben).
    Wenn Du also nur für eine Unterhaltsberchtige Person aufkommen mußt geht die DT von einer gesteigteren Leistungsfähigkeit Deinerseits aus und Du muß den Betrag zahlen der in der Einkommensgruppe eine Stufe höher liegt als Du eigentlich verdienst...
    Ich hoffe ich habe das richtig rübergebracht... -andenfalls möge man mich korrigieren...

    MfG. Kakadu59

  6. #6
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    Standard AW: Unterhalt für privilegierten Sohn

    Hallo Kakadu59,

    danke für deine schnelle Antwort. So wie du es geschildert hast, habe ich es auch immer vermutet, aber nach dem ich hier im Forum gezielt danach gefragt hatte, hieß es " bei priviligierten Kindern wird das anders berechnet , oder nein keine Höherstufung mehr." Sogar mein Anwalt meinte das vorher. Aber wenn es nun so ist, auch gut. Es ist ja für meinen Sohn, und er kann gebrauchen.

    mfg

    daddy 93

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