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Thema: 19, Arbeitssuchenend,keine Schule, Ausgezogen

  1. #1
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    Ausrufezeichen 19, Arbeitssuchenend,keine Schule, Ausgezogen

    Hallo alle zusammen,
    ich bin hier auf diese Seite gestoßen und wollt einfach mal etwas nachfragen.

    Sachverhalt:
    Ich bin mit 19 bei meiner Mutter ausgezogen (private gründe), habe bis vor kurzen die Berufsbildene Schule besucht, musste sie Abbrechen durch meinen Umzug (entferhnungs mäßig). So mein Vater will mir jetzt aber keinen Unterhalt mehr zahlen da ich 19 Jahre bin und ich nichts mache. Darf er die Unterhaltszahlung verweigern??? Zudem habe ich mir Arbeitslosengeld 2 beantragt und bekomme, dadruch das mein Vater noch Unterhalt gezahlt hat, als ich den Antrag gemacht habe, noch zusätzlich 120€ zu den 300€ Unterhaltszahlung von meinem Vater.

    Würde mich über Antworten freuen.

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von Rika Beitrag anzeigen
    So mein Vater will mir jetzt aber keinen Unterhalt mehr zahlen da ich 19 Jahre bin und ich nichts mache. Darf er die Unterhaltszahlung verweigern???
    Ja, darf er. Anspruch auf Unterhalt besteht nur während der Ausbildung.

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