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Thema: Unterhaltspflicht bei zweiter Ausbildung

  1. #1
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    Standard Unterhaltspflicht bei zweiter Ausbildung

    Hallo,

    Ich habe letzte Woche von einem Bafögberater erfahren, dass ich die sogenannten Vorausleistungen beantragen kann.
    Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung, habe danach 1 1/2 Jahre gearbeitet und dann ein Studium begonnen. Im letzten Bewilligungszeitraum habe ich 400 Euro Bafög erhalten und neben her noch gearbeitet, sodass ich gut mit dem Geld ausgekommen bin. Nun gab es eine Veränderung im Geschwisterbereich und das neue Bafög beträgt 40 Euro. Da mein Vater aber nicht zahlt, habe ich momentan ein relativ großes Problem...
    Meine Frage ist nun, ob mein Vater mir noch unterhaltsverpflichtet ist, oder aufgrund der 1 1/2 jährigen Berufstätigkeit nicht mehr. Unterhaltsklagen ihm gegenüber möchte ich vermeiden!
    Vielen Dank schonmal für Antworten.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Cody27 Beitrag anzeigen
    Meine Frage ist nun, ob mein Vater mir noch unterhaltsverpflichtet ist, oder aufgrund der 1 1/2 jährigen Berufstätigkeit nicht mehr. Unterhaltsklagen ihm gegenüber möchte ich vermeiden!
    Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist dein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig. Wenn du BAföG-Vorausleistung beantragst, wird das BAföG-Amt dies aber prüfen. Ganz raushalten kannst du deinen Vater nicht.

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