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Thema: Weiterbildung & Unterhalt?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Frage Weiterbildung & Unterhalt?

    Hallo!

    Folgende Situation:

    Ich bin 23 Jahre alt, Halbwaise und bekomme Hartz IV.
    Ich besuche eine Volkshochschule und besuche dort den Lehrgang zum nachträglichen Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (3 von 4 Semestern erfolgreich absolviert) Ich habe noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.

    Ich bekomme von der Arge meine Wohnung bezahlt, wo Ich alleine lebe + 120 €

    Halbwaisenrente - 84 €

    Eigentlich auch Kindergeld, aber mein Vater stellt sich quer, hab jetzt schon 2 Monate keines mehr bekommen, weil er Fristen nicht eingehalten hat (Änderung meiner Bankverbindung) oder nicht bereit ist, mir eine Stellungnahme zu schicken, dass er mir KEINEN Unterhalt bezahlt (was er ja auch nicht tut). Diese Stellungnahme bräuchte Ich, damit Ich dann als Kindergeldberechtigte eingetragen bin.

    Meine Frage jetzt, habe Ich in meine rmomentanen Situation überhaupt Anspruch auf Unterhalt von meinem Vater?

    Danke im Voraus für Antwort

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    1.542

    Standard

    Stell bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag. Die Familienkasse wird dann deinen Vater anhören.

    Wer hat dir erzählt, dass DU die Stellungnahme des Vaters an die Familienkasse schicken müsstest?

    Zitat Zitat von Snuppi Beitrag anzeigen
    Ich dann als Kindergeldberechtigte eingetragen bin.
    Kindergeldberechtigter wirst du nie werden. Das bleibt immer dein Vater.

    Zitat Zitat von Snuppi Beitrag anzeigen
    Meine Frage jetzt, habe Ich in meine rmomentanen Situation überhaupt Anspruch auf Unterhalt von meinem Vater?
    Kann man nicht beurteilen, da du nichts zu deinem bisherigen Wertegang schreibst. Aber wenn die Arge Miete & Lebensunterhalt zahlt, ohne es sich von deinem Vater wiederzuholen, ist da wohl auch nichts zu holen. Ich gehe davon aus, dass die Arge die Unterhaltsansprüch geprüft hat.

    Warum erhälst du kein BAföG?

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