Hallo, ich habe noch einmal eine Frage, hatte den Unterhalt neu berechnen lassen, bei der Berechnung des Vaters ein sich beim Gehalt ein Fehler eingeschlichen. Kindesvater hat 1760€ bereinigtes Einkommen, ich-Kindesmutter 1361€. Tochter geht noch zur Schule. Jetzt wurde mir gesagt: Sie wird nicht in die 6 Stufe eingestuft, durch die doppelte Haushaltsführung rutsch sie automatisch eine Stufe runter. Sie wird in die 5 Stufe eingestuft. Doppelte Haushaltsführung war und ist für mich ein Begriff, den ich nur bei den Steuern kannte. Kann mir jemand helfen?
Gruss
Hallo mirabell,
nach den neuen Zahlen des Vaters würden diese Zahlbeträge raus kommen:
Stufe 6 Vater 293€ Mutter 148€ gesamt 441€ + 184€KG = 625€
Stufe 5 Vater 267€ Mutter 135€ gesamt 402€ + 184€KG = 586€
Lass Dir bzw. deine Tochter die komplette Berechnung vom Jugendamt vorlegen.
Doppelte Haushalt etc. gibt es nicht. Sie wohnt noch bei Dir zu Hause und befindet sich noch in der allgm. Schulausbildung. Vielleicht hat Dein ExMann irgend etwas geltend gemacht - Doppelte Haushaltsführung etc....doch deswegen in Stufe 5 zu rutschen???? Dann müsste Sein Einkommen ja noch weniger sein.
M.E hat die Herabstufung/oder umgekehrt nur etwas mit der Anzahl der Berechtigten zu tun und da ist nur das eine Kind.
Ersteinmal lieben dank für die Antwort. Angeblich wegen Absatz 13.3 der Unterhaltsrechtliche Leitlinie des Schleswig Holsteinischen Oberlandesgericht. Verstehe ich auch nicht?
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