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Thema: Berechnung Unterhalt 18 Jährige

  1. #1
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    Standard Berechnung Unterhalt 18 Jährige

    Hallo,

    meine tochter ist 18 Jahre alt, wohnt alleine und macht ihren Realschulabschluss. Vater will keinen Unterhalt mehr bezahlen, da Tochter Arbeiten gehen könnte. Tochter war beim Anwalt, dieser hat Vater aufegfordert Unterhalt zu zahlen, jetzt kam ein schreiben seiner Anwältin, wo nach meinen Einkünften gefragt wird. Ich selber habe noch zwei Kinder 12 und 2.5 jahre, bekomme aufstockend Hartz4. Ansonsten haben wir Kindergeld, Betreuungsunterhalt und Unterhalt der Kinder.
    Was zählt bei mir als Einommen?? Und wie hoch ist der Selbstbehalt?? Das Kindergeld und den Unterhalt der andern Kinder wird ja denke ich mal nicht als einkommen gerechnet, da es ja nicht mir zu steht.

    LG Circus2011

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von Circus2011 Beitrag anzeigen
    Vater will keinen Unterhalt mehr bezahlen, da Tochter Arbeiten gehen könnte.
    Steckt hier vielleicht noch mehr dahinter? Immerhin ist eure Tochter spät dran mit ihrem Realschulabschluss. Normal hat man den mit 16 oder 17.

    Dieses Argument allein, reicht nicht um den Unterhalt zu verweigern. Die Eltern müssen eine Ausbildung finanzieren, sofern diese zielstrebig durchgeführt wird.

    Hat sie Schüler-BAföG beantragt?

    Zitat Zitat von Circus2011 Beitrag anzeigen
    jetzt kam ein schreiben seiner Anwältin, wo nach meinen Einkünften gefragt wird. Ich selber habe noch zwei Kinder 12 und 2.5 jahre, bekomme aufstockend Hartz4. Ansonsten haben wir Kindergeld, Betreuungsunterhalt und Unterhalt der Kinder.
    Du bist theoretisch auch barunterhaltspflichtig. Allerdings gehört deine Tochter, da sie allein wohnt, nicht zu den priviligierten Volljährigen. Somit hast du einen Selbstbehalt von 1.150 €.

  3. #3
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    Ergänzend,

    also der Unterhalt Eurer Tochter kann NUR anhand beider Einkommen berechnet werden - deshalb auch das Auskunftersuchen der Anwältin nach deinem Einkommen.

    Wie es aber aussieht wird der Unterhalt sicherlich allein nach dem Einkommen des Vaters berechnet werden müssen.

    Deine beiden mind. Kinder stehen an erster Stelle und dann erst Deine vollj. Tochter.

    Kindergeld der anderen zwei Kids wird natürlich nicht mit herangezogen.

    Wohnt Tochter schon lange allein? etwas ungewöhnlich für eine gerade 18 Jährige.

    Und ja wie schon von Theo gefragt - warum jetzt erst Realschulabschluss??? Was hat sie vorher gemacht??

  4. #4
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    Hallo,

    danke für die Antworten.

    Meine Tochter macht jetzt erst ihren Realschulabschluss, da sie lange im Krankenhaus war und anschliessend zur Kur.

    Sie ist mit 17 Jahren ins bereute Wohnen gegangen. Hatte falsche Freunde, hat gemacht was sie wollte, kam Tagelang nicht nach hause usw. Um meine zwei anderen zu schützen, ging sie ins Betreute Wohnen. Als Sie 18 würde meinte sie aus dem Bereuten Wohnen auszuziehen, was sie jetzt im Feb. 2011 auch getan hat.

    Schüler Bafög ist beantragt, aber auch nur weil ich sie dazu trieb. Nach wie vor meint sie das sie alles besser weis, nimmt keinen Ratschlag an etc.
    Naja warten wirs mal ab, also wenn der Selbstbehalt stimmt, komme ich da eh nicht hin.

    LG Circus2011

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